(18.08.2004/js) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, BMWA, hat
dem Runden Tisch Amateurfunk, RTA, wieder einen Entwurf der Amateurfunkverordnung,
AFuV, mit Stand 21. Juli, zur Kenntnis zugesandt. Diese Fassung liegt zurzeit
den beteiligten Ressorts zur Abstimmung in zweiter Runde vor. Eingaben bzw.
Änderungswünsche des RTA sollen aber nicht mehr berücksichtigt werden. Mehr dazu
in der Vorstandsinformation
www.darc.de/aktuell/voinfo/vor180804.html.