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      Stellungnahme zur Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung

      Das Ausblenden der Amateurfunkfrequenzen bis 30 MHz für den Betrieb von PLC als Sondermaßnahme gemäß der neuen EMV-Richtlinie, fordert der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Dies ist Tenor der jüngsten Stellungnahme des RTA zum Entwurf der Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung.

      Des Weiteren sieht der RTA keine nationale oder internationale Grundlage für die erweiterte Zuweisung des gesamten Frequenzspektrums 9 kHz bis 300 GHz für ISM-Anwendungen und spricht sich dem gemäß für den Erhalt des Status quo aus. Die Ausweisung des Frequenzbereichs 3400 bis 3600 MHz für drahtlose Kameras, der gleichfalls teilweise dem Amateurfunk auf sekundärer Basis zugewiesen ist, wird vom RTA als nicht zielführend erachtet. Lesen Sie Weiteres unter anderem zum Frequenzteilbereich 50 und 7,1 bis 7,2 MHz im ausführlichen Kommentar vom 8. Februar in einer Vorstandsinformation. Diese finden Sie unter service.darc.de/voinfo und in Packet Radio in der Rubrik DARC.

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