Des Weiteren sieht der RTA keine nationale oder internationale Grundlage für die erweiterte Zuweisung des gesamten Frequenzspektrums 9 kHz bis 300 GHz für ISM-Anwendungen und spricht sich dem gemäß für den Erhalt des Status quo aus. Die Ausweisung des Frequenzbereichs 3400 bis 3600 MHz für drahtlose Kameras, der gleichfalls teilweise dem Amateurfunk auf sekundärer Basis zugewiesen ist, wird vom RTA als nicht zielführend erachtet. Lesen Sie Weiteres unter anderem zum Frequenzteilbereich 50 und 7,1 bis 7,2 MHz im ausführlichen Kommentar vom 8. Februar in einer Vorstandsinformation. Diese finden Sie unter service.darc.de/voinfo und in Packet Radio in der Rubrik DARC.