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      UKW-Frequenzen für die Allgemeinheit

      Mit Verweis auf §55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die

      Bundesnetzagentur mit ihrer Verfügung 7/2006 die Frequenzbereiche von

      87,5 bis 108 MHz sowie 863 bis 865 MHz und 1795 bis 1800 MHz für die

      Nutzung "durch die Allgemeinheit für drahtlose Audio-Funkanwendungen

      zugeteilt". Damit ist auch in Deutschland erlaubt, beispielsweise einen MP3-Player Musik per Funk an das Autoradio übermitteln zu lassen.

      Die Nutzung der Frequenzen durch drahtlose Audio-Anwendungen ist nicht

      an einen bestimmten Standard gebunden. Je nach Frequenz ist dabei eine

      maximale Sendeleistung von 10 mW (863 bis 865 MHz), 20 mW (1795 bis

      1800 MHz) und 50 nW (87,5 bis 108 MHz) erlaubt. Allerdings dürfen die

      unteren Frequenzen nur zusammen mit einem Nutzsignal verwendet werden,

      bei den höheren muss die abgestrahlte Leistung automatisch nach

      spätestens 5 Minuten um mindestens 30 dB reduziert werden, liegt kein

      Audio-Eingangssignal an. Diese Zuteilung an die Allgemeinheit ist bis zum 31. Dezember 2016 befristet.

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