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      Verfügungen veröffentlicht

      (25.11.05/sh) Die Bundesnetzagentur (BnetzA) hat in ihren Verfügungen 81 und 82 im Amtsblatt 21 Einzelheiten zur Abhaltung von Amateurfunkprüfungen und zur Antragstellung sowie Rufzeichenzuteilung für fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstellen veröffentlicht. Antragstellungen zu Letzteren sind ausschließlich über die Formblätter der BNetzA möglich, die unter www.bundesnetzagentur.de/enid/amateurfunk erhältlich sind.

      Im Amtsblatt nachzulesen sind ferner Stellungnahmen der Behörde. Diese basieren wiederum auf Einwänden von Funkamateuren und Interessengruppen zu den vorherigen Entwürfen der Verfügungen. Ein Vortrag zweifelte die Kompetenz der Behörde zur Vorkoordinierung an. Diese sollte weiterhin als Selbstverwaltung des Amateurfunks bestehen bleiben. Die BNetzA schreibt dazu: „Die Voruntersuchung, ob eine Frequenz an einem bestimmten Standort verfügbar ist, obliegt dem Antragsteller“. Weiterhin heißt es, dass es dem Antragsteller frei steht, bei dieser Prüfung die Hilfe eines Vereines oder Verbandes in Anspruch zu nehmen, was die Behörde sogar ausdrücklich wünscht. Den vollständigen Wortlaut der Verfügungen als Vorstandsinformation finden Sie unter service.darc.de/voinfo.

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