(31.01.2005/hgb) Der DARC hat die Verträglichkeitsprüfung von Anträgen zu automatisch arbeitenden Amateurfunkstellen vorläufig eingestellt. Die Ursache zu
diesem Schritt liegt in der in Kürze erscheinenden novellierten Amateurfunkverordnung. Seit Januar 2005 reicht die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) Anträge für automatisch arbeitende Amateurfunkstellen ohne personenbezogene Angaben an den DARC weiter. Dadurch kann das UKW-Referat diese nicht mehr individuell prüfen und mögliche Alternativen erarbeiten. Mit dieser Vorgehensweise wird ein wesentlicher Teil der Selbstregulierung des Amateurfunks in Frage gestellt. Die RegTP in Mainz will sich zu diesen Punkten beraten und wird sich in ca. vier Wochen beim DARC melden.