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      Verwaltungsgericht hebt Beitragsbescheide auf

      Das Verwaltungsgericht in Köln hat in seinem Urteil, das am 19. Dezember 2005 zugestellt wurde, die im Musterverfahren des Deutschen Aero Club (DAeC) und des Interessenverbandes für Piloten und Flugzeugeigentümer (AOPA) angefochtenen Beitragsbescheide der damaligen RegTP für die Erhebung von Frequenznutzungsbeiträgen für die Jahre 1998 und 1999 aufgehoben.

      Die Beitragsbescheide sind rechtswidrig, da die Beitragsfestsetzung für die Jahre 1998 und 1999 lediglich auf einer Fortschreibung der Schätzwerte aus den Jahren 1996 und 1997 beruhte, obwohl der Behörde eine Kosten- und Leistungsberechnung als genaue Kalkulationsgrundlage zur Verfügung stand. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wird das Urteil rechtskräftig, sofern nicht die Gegenseite beim Oberverwaltungsgericht Münster die Zulassung der Berufung beantragt. In den Verfahren über die Beiträge für die Jahre 2000 bis 2002 ist noch nicht entschieden worden. Die für den 16. Dezember 2005 angekündigte Entscheidung wurde auf Anfang März 2006 verschoben, weil der Beklagte fristgerecht weitere Erläuterungen zur Beitragskalkulation vorgetragen hat.

      Das Urteil und die Aufhebung der Beitragsbescheide wegen Rechtswidrigkeit betrifft nur diejenigen, die dagegen Widerspruch erhoben haben. Die Frequenznutzungsbeiträge sind nicht insgesamt für nichtig erkannt worden. Die Entscheidung betrifft daher grundsätzlich nicht die Funkamateure. Zur Information: der Frequenznutzungsbeitrag für das ganze Jahr 2005 für den Amateurfunk beträgt pro Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst 2,40 €.

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