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      Was wird aus dem Funkschutz?

      Über die Kommentierungen des RTA zu dem EMVG-Entwurf anlässlich der Anhörung am 21. Februar in Bonn und über das Gespräch mit Bundestagsabgeordneten am 5. April in Berlin wurde bereits berichtet. RTA und DARC e.V. halten weiterhin Kontakt zu den Bundestagsabgeordneten für den Fall, dass das EMVG bald das Bundeskabinett passiert.

      Besorgte Kurzwellenhörer und Betreiber von Amateurfunkstellen haben darüberhinaus von ihrem Recht Gebrauch gemacht, sich direkt oder über den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages an das Ministerium zu wenden.

      Kurzwellenhörer und Betreiber der Amateurfunkstelle DJ5IL, Karl Fischer, hat das vom BMWi in diesen Tagen erhaltene Antwortschreiben auf seine Anfrage zum EMVG-Entwurf analysiert und auch dem EMV-Referat des DARC einen Abdruck seiner gegenüber dem BMWi rückgeäußerten Feststellungen zukommen lassen. Der 5-seitige Brief untersucht Punkt für Punkt die Angaben des BMWi-Antwortschreibens. Er äußert sich zu Unstimmigkeiten gegenüber bestehenden Vertragswerken und geltender Rechtssprechung in der Sorge, dass diese zum Nachteil des Funkschutzes im neuen EMVG nicht berücksichtigt sein könnten. Dieser Brief ging in Kopie auch an das Bundesministerium der Justiz und an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Er steht zum Download zur Verfügung unter: www.darc.de/referate/emv/funkschutz.html.

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