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      Will "Fachjournalist" die Selbsterklärung kippen?

      Dem Amateurfunkdienst ist vom Gesetzgeber zugestanden worden, dass Funkamateure über die Einhaltung von Grenzwerten zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern eine Anzeige nach BEMFV als Alternative zur Standortbescheinigung abgeben können. Das wird möglich, weil der Amateurfunk als Experimentalfunkdienst von fachkundigen Funkamateuren ausgeführt wird, die ihre fachlichen Kenntnisse in einer staatlichen Prüfung nachgewiesen haben.

      Die Anzeige ist zudem die einzig sozial verträgliche Lösung, um die Einhaltung der Grenzwerte zu dokumentieren. Die Alternative ist eine Standortbescheinigung, die ausschließlich nach aufwendigen Messungen und Prüfungen durch die Behörde erteilt wird und die ganz erhebliche Kosten für den Betreiber einer Funkstation verursacht. Ein früher unter Funkamateuren bekannter „Fachjournalist“ hatte jüngst nach einer Behördenauskunft die Nachricht verbreitet, dass auch Amtsträger des DARC keine Anzeige nach BEMFV abgegeben hätten. Die Amtsträger allerdings können belegen, dass sie sehr wohl eine Selbsterklärung nach der ehemaligen Verfügung 306/97, dem Vorläufer der BEMFV, an ihre zuständige Außenstelle der damaligen RegTP eingereicht hatten. Es entsteht der Eindruck, dass der „Fachjournalist“ die Angriffe auf Amtsträger des DARC lediglich vorschiebt. In Wirklichkeit scheint er das Ziel zu verfolgen, das Privileg der Funkamateure auf eine Anzeige nach BEMFV zu kippen. Der „Fachjournalist“ ist nicht mehr als Funkamateur aktiv, nachdem er sein Rufzeichen zurückgegeben hat.

      Der DARC e.V. nimmt den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sehr ernst. So kann sich jedes DARC-Mitglied bei seinem Club ein Feldstärkemessgerät kostenlos ausleihen. Zudem stehen umfangreiche Softwarehilfen zur Verfügung. Die fachkundige Beratung der Mitglieder zu diesem Thema ist jederzeit gewährleistet. So wird auch sichergestellt, dass die Anzeigen gemäß BEMFV korrekt abgegeben werden.

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