Notfunk Flyer DARC
Das Wichtigste zum Amateurfunk in Kürze:
• Amateurfunk ist in Deutschland ein gesetzlich geregelter Funkdienst.
Funkamateure werden, bevor sie ihre Lizenz erhalten, amtlich geprüft und müssen neben Gesetzeskunde und Betriebstechnik auch physikalische und geophysikalische Kenntnisse nachweisen. Nicht verwechselt werden sollte der Amateurfunk mit CB- oder Jedermannfunk.
• Amateurfunk ist Experimentalfunk
Funkamateure haben den Ehrgeiz, Funkverbindungen herzustellen, auch dann, wenn im normalen Funk nichts mehr geht. Dazu entwickeln sie Geräte, Verfahren und Software, die Funksignale aus dem Rauschen oder aus Störungen herausfiltern und damit für Telegrafie, Sprache, Text- oder Bildübertragung auch über sehr große Entfernung nutzbar machen.
• aber nicht nur …
Funkamateure stellen sich auch in den Dienst der Allgemeinheit. Neben der Jugendarbeit durch Ausbildung oder sportliche Wettkämpfe engagieren sich viele Funkamateure im Bevölkerungsschutz als Helfer in Hilfsorganisationen oder in einer eigenen Notfunkgruppe.
• 2 Millionen Funkamateure
weltweit, davon über 75.000 allein in Deutschland können im Notfall Hilfe rufen oder bei Rettungsund Hilfsmaßnahmen unterstützen. Vor allem, wenn Telefon-, Handy- und Internetverbindungen zusammengebrochen sind, ist die Hilfe der Funkamateure häufig die einzige Verbindung zu Polizei und Hilfsorganisationen.
• Notfunkgruppen der Funkamateure
sind in vielen Ländern fester Bestandteil des staatlichen Katastrophenschutzes. In Deutschland entstehen in vielen Regionen ebenfalls Gruppen, die
den Katastrophenschutzbehörden und Hilfsorganisationen notfalls mit Funkverbindungen zur Seite stehen.
Das Wichtigste zum Notfunk in Kürze:
• Da der DARC keine Hilfsorganisation ist, gilt:
- Funkhilfe muss grundsätzlich freiwillig und amateurfunkspezifisch sein - Funkhilfe in organisierter Form bedarf einer ausdrücklichen und offiziellen Anforderung durch die BOS-Behörden (gilt nicht für spontane Funkhilfe)
• Vorschlag für einen „UKW-Notfunk-Koffer“:
- Hand- /Mobilfunkgerät für 2m / 70cm
- Antenne mit Magnetfuß und Kabel für 2m / 70cm
- Externes Mikrofon, Kopfhörer
- Zusatzakkus für mindestens 4 Stunden Betriebszeit
• Vorschlag für einen „KW-Notfunk-Koffer“:
- Mobilfunkgerät für 80 – 10m mit 12V-Versorgung
- Externes Mikrofon, Kopfhörer
- Antennenanpassgerät
- Drahtantenne(n) mit 10 – 20m Speiseleitung
- 2 Steck- oder Schiebemasten
- alternativ: Mobilfunkantenne
- Autoakku oder Notstromaggregat mit Treibstoff
• Persönliche Ausrüstung“:
- Schreibzeug und Papier
- Wetterfeste Kleidung
- Kurzzeitverpflegung (Schokoriegel, Getränk…)
- Lizenzurkunde, Personalausweis etc.
Stellen Sie sich auch eine Notfall-Ausrüstung
(Lebensmittel, Hygieneartikel, Medikamente,
Taschenlampe) nach der Broschüre „Für den
Notfall vorgesorgt“ vom „Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“ zusammen!
Informationen unter: http://www.bbk.bund.de
oder Tel. 022899-550-0
Die Notfunk-Frequenzen:
Zur Kommunikation bei Großschadenslagen und Naturkatastrophen wurden von den Amateurfunkverbänden Aktivitätszentren*) auf den verschiedenen Kurzwellen-Bändern des Amateurfunks festgelegt.
KW:
3.760 kHz [LSB] (Region I)
7.110 kHz [LSB] (Region I)
14.300 kHz [USB] (weltweit)
18.160 kHz [USB] (weltweit)
21.360 kHz [USB] (weltweit)
UKW:
145,500 MHz/Kanal S20 [FM]
433,500 MHz [FM] {=LPD-Kanal 18}
und die bekannten Relais mit Notstromversorgung
Rundspruch bei distriktsweiten Ereignissen auf
3.640 kHz [LSB]
_________________
*) Feste Notfunkfrequenzen oder -kanäle wären im
Amateurfunk auf KW sinnlos, weil niemand dort
Wache hält. Im Notfall versucht man, zunächst
irgend eine Station auf dem Band, die man hört, um
Hilfe anzurufen. Die Frequenzen der
Aktivitätszentren haben nur den Zweck, dass einmal
bestehende Notfunknetze in deren Nähe (+/- ein
paar kHz) arbeiten sollten, damit Stationen mit
Notrufen wissen, wo sie nach den betreffenden
Netzen suchen sollen.
Sollten Sie auf den Bändern des Amateurfunks einen Notruf hören, sammeln Sie Informationen mit den „fünf W’s“:
- Wann? (Datum, Uhrzeit, Frequenz)
- Wo? (Ort des Notfalls)
- Was? (Was ist passiert, was muss getan werden?)
- Wie? (Wie kann geholfen werden?)
- Wer? (Wer ist in der Lage zu helfen?)
• Wenn Sie einen Notruf aufnehmen, gehen Sie auf Standby beobachten Sie den Verkehr und schreiben alles mit, was Sie hören
• Gehen Sie nicht auf Sendung bevor Sie sicher sind, dass Sie helfen können
• Verlassen Sie die Frequenz nicht bevor Sie sicher sind, dass Sie nicht helfen können, dass jemand anderes hilft oder der Notverkehr beendet ist. Das Ende wird von der notrufenden Station bestimmt.
• Befolgen Sie die Anweisungen, die Ihnen die Leitstation (wenn vorhanden) oder die notrufende Station gibt
• Übermitteln Sie Meldungen wörtlich (möglichst schriftlich) an die adressierte Stelle oder die mit Notfall- oder Hilfsmaßnahmen betraute Organisation (in D: Polizei 110 oder Feuerwehr 112)
• Informieren Sie die Lizenzbehörde und den Notfunkreferenten über den Not- und evtl. Drittenverkehr und denken Sie daran, dass eine Publikation des Notverkehrs dem Amateurfunk insgesamt hilft.
Notruf-Bogen
Wann? - Datum: - Uhrzeit: - Notfallzeit: - Frequenz: |
Wo ? - Ort des Notfalls: |
Was ? - Was ist geschehen: - Was muss getan werden: |
Wie ? -Wie kann geholfen werden |
Wer ? - Wer ist in der Lage zu helfen: |
Weitergeben:
|
Bemerkungen: |
Notfunk in Schwaben - im Falle eines Falles
(kommissarischer) Distriksreferent für Notfunk
Michael Bader
DJ1MGK ( T10)
Aibliner Anger 10
85560 Ebersberg
Tel.: 08092/851043
E-Mail: Rufzeichen (at) darc.de