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      Zur Diskussion zum Strukturpapier

      Konzept zur gleitenden Strukturanpassung

      Ein großes Schiff kann man nicht abrupt wenden. Lange vor einem neuen Kurs müssen alle wissen, wohin dieser führt. Dazu sind die Ziele klar zu formulieren, sind alle an Bord auf die Manöver einzustimmen. Die Diskussion über die Wege zum Ziel  erfordert klare Fragen, deren richtige Formulierung schon oft die Lösung aufzeigt. Diese Thesen sollen helfen, die Fragen zu formulieren und Altes in Frage zu stellen.

       Prämissen:

      1. Auch in Übergangszeiten darf kein Mehraufwand für den Verband entstehen
      2. Bestehende mentale Befindlichkeiten der Mitglieder sind zu beachten
      3. Bestehende organisatorische Strukturen dürfen nur vereinfacht werden, keine neuen oder doppelte Struktureinheiten
      4. Mitglieder mit Sonderwünschen müssen ihren OV finden können, egal wie dieser sich selbst intern definiert
      5. Aktive und passive Mitglieder können getrennte Wege gehen, ohne dabei den Verband verlassen zu müssen.
      6. Die materiellen Ressourcen des Verbandes sollen sich auf die aktiven Mitglieder und die Gewinnung von Nachwuchs verteilen, ohne dabei liebgewonnene Dienstleistungen des Verbandes für alle einzuschränken
      7. Die Umstrukturierung soll freiwillig angenommen werden.

       

      Ziele der gleitenden Strukturanpassung

      a)     Deutliche Reduktion der Anzahl der Ortsverbände

      b)     Straffung der Verwaltung und Anheben der internen Finanzdisziplin

      c)      Vereinfachung der internen Entscheidungsfindung und Durchsetzung der persönlichen Verantwortung eines jeden Entscheidungsträgers und Angestellten des Vereins

      d)     Deutliche Reduktion der Anzahl und der Regularien der Statuten – jeder Sachverhalt ist nur an einer Stelle in dem Maße bestimmt, in welchem externe Zwänge (Gesetze, Steuerrecht) das erfordern.

      e)     Verlagerung der Entscheidungskompetenzen soweit wie möglich dichter zum Mitglied hin – zum DV, zum OV

      f)        Flexible Mittel zur Erfassung von Mitgliederwillen und demokratischer Mitbestimmung,

      g)     Nutzung moderner Kommunikationsmittel in Kombination mit klassischen Verfahren

      h)      Zentrale Führung des Verbandes als Einheit von Vorstand und Geschäftsstelle mit den Schwerpunkten „Verband als Lobbyarbeiter in der Gesellschaft“, „Bildungsauftrag“, „Rechtssicherheit“, „Funksport“ und „Internationale Vernetzung“, „Verband als Dienstleister für seine Mitglieder“.

               i)        Anpassung der Kosten an die Einnahmen

       Vorschläge:

       

                      I.      Auf der Ebene des OV

      Der OV ist die unterste verfasste Struktureinheit im DARC. Er ist immer Teil eines Distriktes und hat seinen Sitz am Ort des OVV, wenn die Mitgliederversammlung des OV nicht anderes beschließt. Der OV kann sich nach Interessen oder rein örtlich ausgestalten.

       Interessenbasierte OV können bundesweit Mitglieder haben, die jedoch alle über den OVV erreichbar sein müssen. Die QSL-Vermittlung erfolgt über den OVV oder ein von der OV-MV bestimmtes Vereinsmitglied im OV.

       OV von „passiven“ Mitgliedern können distriktweit Mitglieder zusammenfassen, die QSL-Vermittlung erfolgt über den OVV oder ein von der OV-MV bestimmtes Vereinsmitglied im OV.

      OV, die aus der Zusammenlegung kleinerer OV entstehen, erhalten einen DOK, der im Funksport und bei Diplomen einheitlich anzuwenden ist. Mitglieder zusammengeführter OV, die ihre Eigenständigkeit verloren haben, können ihren der territorialen Einteilung entsprechenden alten DOK privat weiter verwenden. Neue Mitglieder arbeiten grundsätzlich unter dem DOK des OV für Diplome und Funksport.

      Der DARC veröffentlicht auf seiner Webseite die aktuelle Liste der für den Funksport und für Diplome anerkannten DOK sowie das Datum, ab dem „alte“ DOK nicht mehr für Funksport und Diplome gewertet werden.

      Die Geschäftsstelle erstellt einmal im Quartal elektronisch zu versendende Fragebögen mit allen zur Buchhaltung relevanten Fragen an den OVV. Diese werden zum 15. des auf das Quartal folgenden Monats ausgefüllt vom OVV elektronisch zurückgesendet. Die Originale der Belege  werden ebenso zum 15. des Folgemonats per Post an die Geschäftsstelle versendet. Das kann zusammen mit den QSL-Karten erfolgen. Ein Inhaltsverzeichnis und ein adressierter Umschlag werden von der Geschäftsstelle bereitgestellt.

      Der OV verwaltet Teile des Eigentums des DARC und führt sein Konto zentral als Unterkonto des DARC-Kontensystems.

      Eine Eigenständigkeit des OV als irgendeine Form einer juristischen Person wird nicht zugelassen. Das würde den Verband fleddern und eine Gleichbehandlung der Mitglieder ausschließen.

       

                   II.      Auf der Ebene des Distriktes

       Jedem Bundesland wird ein Distrikt zugeordnet. Bundesländer mit mehr als 3000 Mitgliedern können zwei Distrikte bilden.

       Die Regelungen für die DOK zusammengelegter OV finden auch für die Distrikte Anwendung.

       Jeder Distrikt wird mit seinem DV im AR mit einer Stimme vertreten.

       Die interne Struktur der Distrikte wird von diesen selbst bestimmt. Dabei sollten OV nicht weniger als 25 Mitglieder vereinen.

       Der Distrikt entscheidet mit dem OVV gemeinsam über die Anwendung der Beitragsordnung. Die Mitgliederlisten mit entsprechenden Einträgen zur Beitragspflicht werden im Oktober eines jedes Jahres an die Geschäftsstelle übermittelt. So werden unnötige Buchungen ausgeschlossen.

       

                   III.      Auf der Ebene des AR und der Geschäftsstelle

       Der AR erfüllt die Aufgaben eines Aufsichtsrates in einer Kapitalgesellschaft, soweit diese mit dem Vereinsrecht nicht im Widerspruch stehen.

       Er gibt der Geschäftsstelle ein Budget für die Arbeit im Finanzjahr vor, das spätestens im Q3 des Vorjahres vom GF dem AR zur Entscheidung vorgelegt wird. Die Ausgestaltung des Budgets einschließlich der Personalausstattung obliegt dem GF.

      Der AR definiert die Art, den Umfang und die Termine der Dienstleistungen der Geschäftsstelle des DARC für seine Mitglieder.

      Die Geschäftsstelle selbst ist verantwortlich für die Einhaltung aller vom Gesetzgeber vorgegeben Fristen und der Übergabe von inhaltlich korrekten Dokumenten.

      Dem AR wird zum 30. des auf das Quartal folgenden Monats ein Zwischenbericht zur Finanzlage des DARC übergeben, der auch Säumnissen von OV und DV einschließt.

      Der AR tagt halbjährlich. Im Q2 werden schwerpunktmäßig Mitgliederbeiträge, Finanzplanung und Budget beraten. In Q4 erfolgen die Freigabe des Budgets und die Bestätigung der vom Vorstand erarbeiteten inhaltlichen Schwerpunkte für die Vereinsarbeit im Folgejahr.

      Der AR hat keine Befugnis zur Einmischung in das operative Handeln des Vorstandes und der Geschäftsstelle.

      Die Sitzungen des AR sind mit Ausnahme von Personalfragen öffentlich. Die Öffentlichkeit kann auch unter Nutzung moderner Kommunikationsmittel hergestellt werden. Bei Notwendigkeit können auch Einzelfragen durch Konferenzen per Internet oder im Umlaufverfahren abschließend entschieden werden.

      Der Vorstand nimmt an den Beratungen des AR teil.

      Die Geschäftsstelle sichert die Arbeitsfähigkeit des Vorstandes und setzt die inhaltlichen Schwerpunkte der Verbandsarbeit nach Innen und Außen um. Dazu erforderliche Ressourcen sind im Budget einzustellen.

       

               IV.      Auf der Ebene des Vorstandes

       Der Vorstand fokussiert seine Arbeit auf folgende Schwerpunkte:

       IV.1             Inhaltliche Gestaltung der Arbeit im DARC – Themen, Lösungsvorschläge, Schwerpunkte und Mittelzuweisungen

      IV.2            Anleitung der Distrikte und Ortsverbände

      IV.3            Inhaltliche Gestaltung der Print- und elektronischen Medien

      IV.4             Koordinierung der Referate, Geschäftsverteilung

      IV.5            Internationale Vernetzung des DARC

      IV.6     Der DARC als Lobbyarbeiter in der Gesellschaft

      IV.7     Der DARC als Dienstleister für seine Mitglieder

      IV.8             Weiterentwicklung der verbandsinternen Demokratie

      IV.9            Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen zur gleitenden Strukturanpassung

       

      Der Vorstand kann strittige Fragen zur Abstimmung durch alle Mitglieder stellen. Dann gilt bei einer Mindestbeteiligung von 25% aller Mitglieder eine Frage als angenommen, wenn die Mehrheiten je nach Fragestellung den in der jetzigen Satzung vorgeschriebenen entsprechen.

       

      Es ist sicher einiges in den Thesen verbesserungsfähig, oder es ist ein Irrweg. Ich hoffe dennoch, das wir durch in Frage stellen des bisherigen eigenen Denkens und Handelns gemeinsam unseren großen Dampfer DARC in ruhiges Fahrwasser bekommen.

       Vy 73 de DM1MKF, Michael

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