Für Fernsehamateure, die immer auch einen Blick auf die kommerziellen Fernsehsender werfen, dürfte in Zeiten zunehmender Streaming-Dienste und der in Rede stehenden Transformation von DVB-T2 nach 5G-TV von Interesse sein, ob und wie sich die Weiterentwicklung der Betriebsart Fernsehen als Broadcast abzeichnet.
Am 19. Februar 2024 berichtete im “Tech-Talk” der FKTG (Gesellschaft für Elektronische Medien) und der bmt (Bayerische Medien Technik), Jochen Mezger, ARD, über Verlauf, Ergebnisse und Folgen der WRC-23 speziell aus Sicht des kommerziellen Fernsehens. Im Mittelpunkt steht wie immer die weitere Verwendung des UHF-Bereiches, denn hier wurden als “Digitale Dividende” schon zweimal Bereiche entnommen. Der Frequenzhunger der Mobilfunkdienste ist enorm und länderspezifisch unterschiedlich. Letzten Endes müssen sich in Tag- und oft auch Nachtsitzungen alle Länder einigen. Am Ende wurde ein Staatsvertrag unterzeichnet. Der Sitzungsteilnehmer, gleichzeitig Berichterstatter, betonte, dass die WRC das internationale Zusammenspiel regelt. Sofern aber keine Nachbarn betroffen sind – was in großen Staaten leicht der Fall sein kann – können innerstaatlich eigene Regeln gelten.
Berichtet wird auch von neuen Anwendungen auf Basis LEO- und MEO-Satellitendiensten oder fliegenden Basisstationen. Man rechnet mit bis zu einer Million niedrig fliegender Satelliten. Neue Konstellationen bzw. Anwendungen ergeben sich im Hinblick auf Naturkatastrophen bzw. Klimaschutz. Es klingt fast wie ein Bonmot: Die Funkwelt unterteilt die Erde bekanntlich in drei Regionen; nächstens kommt die Region 4 hinzu: der Mond.
Der 40-minütige Bericht, in Chats abgefasst und kommentiert, kann abgerufen werden unter dem YouTube-Link https://www.youtube.com/watch?v=Jy8Uir8nVhU
Leider ist die anschließende Diskussion nicht mit aufgezeichnet. Es war zu erfahren, dass die Bezeichnung 5G-TV/5G-Broadcast zu Missinterpretationen geführt habe, nämlich dass Fernsehen von manchen Ländern verdächtigt wurde, in die Nähe des Mobilfunks gerückt zu werden. Um dem zu entgehen, soll 5G-TV nächstens als “System L” bezeichnet werden.
Anmerkung vom hier berichtenden DH6MAV: 5G-TV ist kompatibel zum 5G-Mobilfunkstandard, die Programmveranstalter sind aber nicht die Mobilfunkprovider. Gleichwohl lassen sich leicht “technische Brücken” herstellen, sei es für Werbung oder Nutzungsmessungen.
Autor: Klaus Welter, DH6MAV