Amateurfunkzeugnis-Klassen

Wer am Amateurfunkdienst teilnehmen möchte, benötigt von der zuständigen Behörde, der Bundesnetzagentur, einen Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Amateurfunkprüfung.

Mit diesem Nachweis kann eine Teilnahme am Amateurfunkdienst beantragt werden und die BNETZA weist ein entsprechendes Rufzeichen zu.

In der Amateurfunkverordnung sind die in Deutschland gültigen Amateurfunkzeugnis-Klassen geregelt.

  • Klasse E, international Novice, ermöglicht den Betrieb auf 4 Kurzwellenbändern, 2 m, 70 cm und 3 cm mit einer zulässigen Ausgangsleistung von je nach Frequenzbereich zwischen 5 und 100 Watt.
  • Klasse A, international HAREC, ermöglicht den Betrieb auf allen in Deutschland zugelassenen Amateurfunkfrequenzen.

Alle Details sind in der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung im Einzelnen beschrieben.
Einen groben Überblick gibt die folgende Zusammenfassung.

 

160m80m40m30m20m17m15m12m10m6m 2m70cm23cm13cm3cm
Klasse Abis zu
750 Watt
750 Wbis zu 750 W150 W750 W750 W750 W750 W750 W25 W750 W750 W750 W75 W75 W
Klasse Ebis zu
100 Watt
100 W----100 W-100 W-75 W75 W--5 W

 

 

Diese Website nutzt ausschließlich technisch erforderliche Cookies. Wir benutzen keine Cookies, die eine Einwilligung erfordern würden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. X