Amateurfunkzeugnis-Klassen
Wer am Amateurfunkdienst teilnehmen möchte, benötigt von der zuständigen Behörde, der Bundesnetzagentur, einen Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Amateurfunkprüfung.
Mit diesem Nachweis kann eine Teilnahme am Amateurfunkdienst beantragt werden und die BNETZA weist ein entsprechendes Rufzeichen zu.
In der Amateurfunkverordnung sind die in Deutschland gültigen Amateurfunkzeugnis-Klassen geregelt.
- Klasse E, international Novice, ermöglicht den Betrieb auf 4 Kurzwellenbändern, 2 m, 70 cm und 3 cm mit einer zulässigen Ausgangsleistung von je nach Frequenzbereich zwischen 5 und 100 Watt.
- Klasse A, international HAREC, ermöglicht den Betrieb auf allen in Deutschland zugelassenen Amateurfunkfrequenzen.
Alle Details sind in der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung im Einzelnen beschrieben.
Einen groben Überblick gibt die folgende Zusammenfassung.
160m | 80m | 40m | 30m | 20m | 17m | 15m | 12m | 10m | 6m | 2m | 70cm | 23cm | 13cm | 3cm | |
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Klasse A | bis zu 750 Watt | 750 W | bis zu 750 W | 150 W | 750 W | 750 W | 750 W | 750 W | 750 W | 25 W | 750 W | 750 W | 750 W | 75 W | 75 W |
Klasse E | bis zu 100 Watt | 100 W | - | - | - | - | 100 W | - | 100 W | - | 75 W | 75 W | - | - | 5 W |