DARC-Online-Lehrgang Betriebstechnik/Vorschriften Kapitel 14: Störungen, EMV und EMVU, Sicherheit

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Hinweis: Dieser Lehrgang bezieht sich auf die alten Fragenkataloge, nach denen nur noch bis April 2024 geprüft wird.
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Kapitel 14: Störungen, EMV und EMVU, Sicherheit

In dieser vorletzten Lektion des Lehrgangs geht es um elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) und um elektrische Verträglichkeit mit der Umwelt (EMVU).


Inhaltsübersicht zu diesem Kapitel


Störungen, EMV und EMVU, Sicherheit

Als Funkamateur betreiben Sie normalerweise eine Senderanlage. Von der Antenne gehen unter Umständen starke Strahlungen mit hohen Frequenzen aus, die möglicher-weise Geräte in der eigenen Wohnung oder auch in der unmittelbaren Nachbarschaft irgendwie beeinflussen können.

Beispielsweise kann es passieren, dass jedes Mal, wenn Sie auf die Sendertaste drücken, die Heizung anspringt oder das Programm des Fernsehers umgeschaltet wird. Dies nennt man „Elektromagnetische Unverträglichkeit von Geräten“.

Umgekehrt können industrielle Geräte Funkstörungen abstrahlen, die Sie mit Ihrer Empfangsanlage sehr gut empfangen können und die möglicherweise auch eine Funkverbindung empfindlich stören können.

ehemalige Prüfungsfrage
VG101  Was hat der Funkamateur zu veranlassen, wenn bei ihm der Empfang auf Grund mangelnder Empfängerstörfestigkeit stark beeinträchtigt wird?
Er braucht Störungen grundsätzlich nicht hinzunehmen.
Er hat die Störungen in jedem Fall hinzunehmen.
Er hat die Störungen hinzunehmen, wenn die störenden Geräte den Anforderungen des EMVG oder FTEG genügen.
Er hat die Störungen nur dann hinzunehmen, wenn das störende Gerät von erheblicher Bedeutung für den Betreiber ist (z.B. von einer Alarmanlage).
ehemalige Prüfungsfrage
VC132  Welche der nachfolgenden Aussagen zum Thema Störfestigkeit ist zutreffend?
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung.
Der Funkamateur kann die Störfestigkeit der Geräte seiner Amateurfunkstelle selbst bestimmen.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.

Kommentar: Was ist eigentlich gemeint mit: „Der Funkamateur kann den Grad der Störfestigkeit seiner Geräte selbst bestimmen.“? Bitte schauen Sie sich jetzt im Fragenkatalog Anhang 8 den Paragrafen 7 an! Dort finden Sie den Hinweis, dass ein Funkamateur von den Vorschriften des Gesetzes über EMVG § 3 abweichen darf. Im EMV-Gesetz steht Folgendes wörtlich drin.

EMVG § 3 Schutzanforderungen

(1) Geräte müssen so beschaffen sein, dass bei vorschriftsmäßiger Installierung, angemessener Wartung und bestimmungsgemäßem Betrieb gemäß den Angaben des Herstellers in der Gebrauchsanweisung

  • 1. die Erzeugung elektromagnetischer Störungen soweit begrenzt wird, dass ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten sowie sonstigen Geräten möglich ist,
  • 2. die Geräte eine angemessene Festigkeit gegen elektromagnetische Störungen aufweisen, so dass ein bestimmungsgemäßer Betrieb möglich ist.

Was bedeutet dies nun? Also nach Nr.1 dieses Satzes dürfen Geräte keine elektromagnetischen Strahlungen erzeugen, die unsere Funkgeräte stören können. Leider tun sie das häufig doch, ganz besonders Schaltnetzteile in elektronischen Anlagen.

Nr.2 dieses Satzes bedeutet, dass Geräte generell gegen elektromagnetische Strahlungen unempfindlich sein sollen. Dazu gibt es genauere Angaben in einer Verordnung. Zu den Geräten gehören natürlich auch unsere Funkgeräte, also auch die Empfänger. Mit einem Empfänger wollen wir Funkamateure aber gerade elektromagnetische Signale empfangen, die auch äußerst schwach sind.

Damit weichen wir von den Vorschriften über die festgelegte Störfestigkeit ab, was wir allerdings nach dem Amateurfunkgesetz § 7 auch dürfen. Damit schließt sich der Kreis. Wenn wir also solche schwachen elektromagnetischen Signale empfangen können und wollen, müssen wir in Kauf nehmen, dass wir solche unerwünschten Signale hören, wenn diese ihrerseits den Vorschriften entsprechen.


Prüfungsfragen VG103 und VG104 sind entfallen.


ehemalige Prüfungsfrage
VG105  Eine Zusatzeinrichtung eines Funkamateurs verursacht eine elektromagnetische Störung im Sinne des EMVG bei einer Betriebsfunkanlage in der Nachbarschaft. Welche Maßnahmen sind entsprechend den Regelungen des EMVG zu treffen?
Die Zusatzeinrichtung muss die Grenzwerte der europäischen Normen nur dann einhalten, wenn es ein kommerziell gefertigtes Gerät ist.
Die Zusatzeinrichtung ist unabhängig von der Einhaltung irgendwelcher Grenzwerte so zu verändern, dass es nicht mehr zu Störungen kommt.
Die Zusatzeinrichtung muss im Störungsfall die Grenzwerte der europäischen Normen einhalten und die Schutzziele des EMVG erfüllen.
Die Betriebsfunkanlage ist so zu verändern, dass es zu keinen Störungen mehr kommt (z.B. Rauschsperre unempfindlicher einstellen, Veränderung des Antennenstandortes).

Die Prüfungsfragen VG106 und VG107 sind entfallen.


ehemalige Prüfungsfrage
VG108  Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der UKW- Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass die Amateurfunkstelle und die Rundfunkempfangsanlage vorschriftsmäßig betrieben werden. Das gestörte Rundfunkgerät hält die nach Norm empfohlene Störfestigkeit ein, der Funkamateur erzeugt jedoch am Ort des gestörten Empfängers eine höhere Feldstärke. Womit muss der Funkamateur rechnen, wenn er seinen Funkbetrieb uneingeschränkt fortsetzt?
Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach AFuV und EMVG (Überprüfung der Amateurfunkstelle und möglicherweise Betriebseinschränkungen).

(weitere Auswahlantworten weggelassen)

ehemalige Prüfungsfrage
VG109  Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der Rundfunkempfänger eines Nachbarn auf 100,6 MHz durch Direkteinstrahlung gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort des gestörten Empfängers eine Feldstärke erzeugt, die den in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Geräten nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun?
Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen.
ehemalige Prüfungsfrage
VG110  Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 144,250 MHz wird der Fernsehempfang eines Nachbarn im Sonderkanal S6 gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort der gestörten Empfangsanlage eine Feldstärke erzeugt, die den, in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Kabelverteilanlagen, nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun?
Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.
Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird.
Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen.
Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen.

Gelegentlich treten Funkstörungen beim Radio- oder Fernsehempfang in der Nachbarschaft auf, obwohl sowohl der Sender wie auch der gestörte Empfänger alle Vorschriften zur Störfestigkeit einhalten. Ein Funkamateur sollte dann seinen Funkbetrieb so einrichten, dass der Rundfunkempfang seines Nachbarn nicht gestört wird.

ehemalige Prüfungsfrage
VG111  Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Rundfunkgerät, wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was hat der Funkamateur in diesem Fall zu tun?
Er sollte seinen Funkbetrieb so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird.
Er hat seinen Betrieb auf die Nutzung von Frequenzen unterhalb 144 MHz zu beschränken.
Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.
Er kann seinen Funkbetrieb wie bisher fortsetzen.

Wenn in einem solchen Fall der Funkamateur seinen störenden Betrieb fortsetzt, kann die Bundesnetzagentur zeitliche Betriebsbeschränkungen oder Leistungsbeschränkungen bis zur Einhaltung der Störfestigkeitsrichtwerte für Feldstärke am Ort des TV-Gerätes anordnen.

ehemalige Prüfungsfrage
VG112  Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Fernsehempfang im TV Kanal 10 eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Fernsehgerät wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was kann der Funkamateur erwarten, wenn er den störenden Betrieb fortsetzt?
Nichts
Den sofortigen Widerruf seiner Zulassung zum Amateurfunkdienst
Die Verhängung eines Bußgeldes
Die Anordnung von Betriebseinschränkungen für die Amateurfunkstelle

Betriebseinschränkungen können sich auf Sendeleistung oder Sendezeiten beziehen.

EMV, EMVU

Im § 7 des Amateurfunkgesetzes AFuG steht etwas über die Schutzanforderungen und etwas über elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) geschrieben. Genauer wird dies im § 17 der Amateurfunkverordnung AFuV geregelt. Sie finden diese im Anhang 9 des Prüfungsfragenkatalogs. Viele Prüfungsfragen beziehen sich darauf. Bitte lesen Sie gelegentlich darin!
Nach diesem Paragrafen kann der Funkamateur die Störfestigkeit der Geräte seiner Amateurfunkstelle selbst bestimmen, muss die grundlegenden Anforderungen zum Schutz von Personen einhalten und muss Berechnungsunterlagen und ergänzende Messprotokolle in Bezug auf die EMVU (elektromagnetische Verträglichkeit Umwelt) vorlegen. Er braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle keine Standortbescheinigung, wie diese von kommerziellen Funkdiensten verlangt wird.

ehemalige Prüfungsfrage
VG102  Darf der Funkamateur von den grundlegenden Anforderungen zur Störfestigkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten abweichen?
Ja, er kann den Grad der Störfestigkeit seiner Geräte selbst bestimmen.
Ja, aber nur in Richtung Verbesserung der Störfestigkeit.
Nein, die Störfestigkeit ist vorgegeben und muss eingehalten werden.
Nein, die Störfestigkeit spielt bei Amateurfunkgeräten keine Rolle.  

Kommentar zu VG102: Kommerzielle Geräte (z.B. Radio, Fernseher) müssen eine gewisse Störfeldstärke vertragen können, ohne dass sich die Störung auf den Empfang auswirkt. Deshalb wird die Empfindlichkeit der Empfänger nicht so hoch getrieben, wie  diese ein Funkamateur von seinem Empfänger wünscht. Dann darf der Funkamateur sich allerdings nicht beschweren, wenn diese „Störungen“ seinen Empfang beeinflussen, solange die Störungen den zulässigen Pegel nicht überschreiten (und deshalb noch keine Störungen im Sinne des Gesetzes sind). Dies ist ein heikles Thema in Bezug auf Breitbandnetze über Freileitungen. Siehe hierzu auch die Prüfungsfragen VG101 und VG103 bis VG105 weiter oben!

ehemalige Prüfungsfrage
VC133  Welche der nachfolgenden Aussagen (zum Thema Personenschutz) ist zutreffend?
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. 
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
Der Funkamateur muss die grundlegenden Anforderungen zum Schutz von Personen einhalten.
ehemalige Prüfungsfrage
VC134  Welche der nachfolgenden Aussagen (zum Thema elektromagnetische Verträglichkeit) ist zutreffend?
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Beim Betrieb einer Amateurfunkstelle sind die Schutzanforderungen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Sinne des EMVG einzuhalten.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
ehemalige Prüfungsfrage
VC135  Welche der nachfolgenden Aussagen (zum Thema EMVU) ist zutreffend?
Ein Zulassungsinhaber muss für eine Amateurfunkstelle mit einer Strahlungsleistung von mehr als 10 Watt EIRP vor der Betriebsaufnahme Berechnungsunterlagen und ergänzende Messprotokolle in Bezug auf die EMVU vorlegen.
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. 
ehemalige Prüfungsfrage
VC136  Aus welcher Vorschrift ergibt sich die Pflicht, die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte zu dokumentieren?
Aus der Amateurfunkverordnung (AFuV).
Aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG).
Aus den Radio Regulations (VO Funk).
Aus dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG).

EMVU bedeutet Elektromagnetische Verträglichkeit Umwelt. Umwelt steht für Natur, Tiere, Menschen. Jeder, der eine eigene Sendeanlage betreibt ist dafür verantwortlich, dass er niemanden dadurch schädigt.

ehemalige Prüfungsfrage
VI101  Wer ist für die Sicherstellung der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit verantwortlich?
Die Bundesnetzagentur.
Der Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle.
Die Verfügung 306/97.
Die BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder).
ehemalige Prüfungsfrage
VI103  Was bedeutet die Abkürzung EMVU?
Elektronische Messung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten.
Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten.
Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt.
Eine Bürgerinitiative zum Schutz vor elektromagnetischen Unverträglichkeiten.
ehemalige Prüfungsfrage
VI102  Was müssen Zulassungsinhaber in Bezug auf den Personenschutz einhalten?
Die EMV-Schutzanforderungen für Funkgeräte.
Nichts.
Eine Strahlungsleistung von kleiner 10 Watt EIRP.
Die Personenschutzgrenzwerte.

BEMFV

In der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) ist der Schutz von Personen bei der Einwirkung elektromagnetischer Felder auch ausführlich für den Amateurfunk geregelt.

ehemalige Prüfungsfrage
VI104  In welchem Regelungswerk ist der Schutz von Personen bei der Einwirkung elektromagnetischer Felder auch ausführlich für den Amateurfunk geregelt?
In der BEMFV.
In der VO Funk.
Im EMVG.
In der AFuV.
ehemalige Prüfungsfrage
VI105  In welcher gesetzlichen Regelung ist das Verfahren zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ortsfester Amateurfunkstellen festgelegt?
Im Bundesimmissionsschutzgesetz.
In der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz.   
In der VO Funk.
In der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV).
ehemalige Prüfungsfrage
VI106  Die Feldstärkegrenzwerte für den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind von der Frequenz abhängig, weil ...
niederfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als hochfrequente.
die Fähigkeit des Körpers, hochfrequente Strahlung zu absorbieren, frequenzabhängig ist.
hochfrequente elektromagn. Felder energiereicher sind als niederfrequente.
die spezifische Absorptionsrate bei einigen Frequenzen nicht messbar ist. 

Kommentar zu VI106: In der Lektion 17 des Amateurfunklehrgangs TECHNIK für das Amateurfunkzeugnis Klasse A werden Sie ausführliche Berechnungen zum Thema Personenschutz kennenlernen. Dort werden Grenzwerte für die zulässige elektrische Feldstärke für Personenschutz vorgestellt. Die Angabe dieser Grenzwerte ist frequenzabhängig.

Um nun zu prüfen, ob man die Grenzwerte für Personenschutz überschreitet, berechnet man gemäß Lektion 8 aus dem Technik-Buch Klasse A die elektrische Feldstärke im Fernfeld (Fernfeldformel) und vergleicht, ob dieser berechnet Wert eventuell größer ist als die maximal zulässige elektrische Feldstärke. In diesem Fall muss man die Strahlungsleistung entweder durch Leistungsreduzierung oder durch Verringerung des Antennengewinns herabsetzen. Im Technik-Buch Klasse E ist in Lektion 18 ebenfalls ein Rechenverfahren angegeben.

Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP muss der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern vom Funkamateur dokumentiert werden. Dazu hat die BNetzA ein Verfahren entwickelt, das dem Funkamateur ermöglicht, eigenständig sicherzustellen und zu dokumentieren, dass von seiner ortsfesten Amateurfunkstelle keine Gefährdung für Personen ausgeht. In der folgenden Prüfungsfrage erfahren Sie, wie dieses Verfahren genannt wird.

ehemalige Prüfungsfrage
VI107  Was versteht man nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) unter dem "Anzeigeverfahren ortsfester Amateurfunkanlagen"?
Ein Verfahren, das es dem Funkamateur ermöglicht, eigenständig sicherzustellen und zu dokumentieren, dass von seiner ortsfesten Amateurfunkstelle keine Gefährdung für Personen ausgeht.
Ein Verfahren zur Berechnung des Abstandes zum nächstgelegenen Nachbarn.
Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt ERP einhält.
Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt EIRP einhält.
ehemalige Prüfungsfrage
VI108  Welchen Status hat im Rahmen der EMVU die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage?
Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern.
Die Anzeige ist eine unverbindliche Erklärung darüber, dass Funkamateure eigenverantwortlich handeln.
Die Anzeige hat den gleichen rechtlichen Status wie eine Standortbescheinigung, gilt aber nur für nichtkommerzielle Anlagen.
Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

Ortsfeste Amateurfunkstellen, die eine äquivalente Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP nicht überschreiten, brauchen keine Dokumentation durchzuführen.

ehemalige Prüfungsfrage
VI109  Für welche Amateurfunkstellen muss der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern vom Funkamateur dokumentiert werden?
Für alle Amateurfunkstellen. 
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP.
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen.
Für alle Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von10 Watt EIRP. 

Kommerzielle Funkstellen (zum Beispiel Funkanlagen für Mobiltelefone) benötigen eine so genannte „Standortbescheinigung“. Dafür muss eine genaue Berechnung der erwarteten Feldstärken vorgelegt und bei der Abnahme durch Messung nachgewiesen werden.

ehemalige Prüfungsfrage
VI110  Kann die Bundesnetzagentur für den Betrieb einer ortsfesten Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung fordern?
Nur wenn die Amateurfunkstelle gewerblich genutzt wird.
Nein, für Amateurfunkanlagen gilt das Anzeigeverfahren. 
Nur wenn sich am Standort der vorgesehenen ortsfesten Amateurfunkstelle bereits ortsfeste Funkanlagen befinden, die selbst eine Standortbescheinigung benötigen.
Ja, wenn die effektive Strahlungsleistung der Amateurfunkstelle 750 Watt überschreitet.
ehemalige Prüfungsfrage
VC137  Kann der Funkamateur eine Standortbescheinigung erhalten?
Ja, die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus.
Nein, der Funkamateur kann keine Bescheinigung erhalten.
Nein, der Funkamateur bekommt keine Standortbescheinigung, da er auf Grund seiner nachgewiesenen technischen Kenntnisse die Berechnung selber anstellen kann.
Ja, die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus. Sie tut dies aber ausschließlich, wenn der Funkamateur dazu selbst nicht in der Lage ist.

Kommentar: Eine Standortbescheinigung (Messprotokoll) benötigen normalerweise nur kommerzielle Funkstellen.

Die Personenschutzgrenzwerte sind nicht identisch mit den Herzschritt- machergrenzwerten. Zum Schutz von Herzschrittmacherträgern gibt es in der Normenreihe DIN 0848 Grenzwerte, die sicherstellen, dass von Sendefunkanlagen keine Gefährdung für implantierte Herzschrittmacher ausgeht. Auch Funkamateure müssen sich an diese DIN 0848 Grenzwerte halten und die Einhaltung dokumentieren.

Der kontrollierbare Bereich ist nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder BEMFV der Bereich, in dem der Betreiber den Zutritt oder Aufenthalt von Personen bestimmen kann oder der Zutritt von Personen ausgeschlossen ist. Der Ergänzungsbereich ist der darüber hinaus gehende Bereich, in welchem die Grenzwerte für aktive Körperhilfen (beispielsweise Herzschrittmacher) überschritten werden.


Tipp: Der Begriff „26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz“ kommt zweimal in der Frage vor. Merken Sie sich die Antwort mit den vielen Verordnungen.


ehemalige Prüfungsfrage
VI118  Wo und wann hat der Funkamateur die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen gemäß BEMFV einzureichen?
Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen; ein Doppel ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zuzusenden.
Sie ist entsprechend der 26.Verordung zum Bundesimmissionsschutzgesetz der dafür zuständigen Behörde zuzusenden.
Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme oder einer Änderung mit Leistungszunahme vorzulegen.
Sie ist der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen.
ehemalige Prüfungsfrage
VI116  Wo und wann ist die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkstelle mit einer EIRP von mehr als 10 Watt einzureichen?
Sie ist der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme vorzulegen.
Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen.
Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen; ein Doppel ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zuzuschicken.
Sie ist entsprechend der 26.Verordung zum Bundesimmissionsschutzgesetz der dafür zuständigen Behörde zuzuschicken.
ehemalige Prüfungsfrage
VI117  Was hat ein Funkamateur zu beachten, nachdem er seine ortsfeste Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur gemäß BEMFV angezeigt hat?
Er hat eine Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und fortlaufend zu prüfen, ob die Bedingungen unter denen die Anzeige durchgeführt wurde noch zutreffend sind. Bei Änderungen, die einen größeren Sicherheitsabstand erforderlich machen oder bei der Aufnahme des Sendebetriebs bei zusätzlichen Frequenzen, ist die Amateurfunkstelle erneut anzuzeigen.
Mit der Anzeige seiner ortsfesten Amateurfunkstelle ist ein Funkamateur seinen Verpflichtungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern nachgekommen und muss diesbezüglich nichts weiter beachten.
Das Anzeigeverfahren ist jedes Jahr erneut durchzuführen, um die Aktualität zu gewährleisten.
Nachdem die ortsfeste Amateurfunkstelle in Betrieb genommen wurde, ist die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen. 
ehemalige Prüfungsfrage
VI119  Welche Aussendungen von Amateurfunkanlagen müssen bei der Ermittlung des standortbezogenen Sicherheitsabstandes berücksichtigt werden?
Ausschließlich Aussendungen von ortsfest betriebenen Amateurfunkstellen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer 10 Watt. 
Nur die Aussendungen bei der maximalen Sendeleistung.
Alle Aussendungen der ortsfesten Amateurfunkstelle, die ein Funkamateur zeitgleich durchzuführen beabsichtigt.
Alle Aussendungen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer 10 Watt, auch Aussendungen im Mobilbetrieb.
ehemalige Prüfungsfrage
VI121  Wer muss seine Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur anzeigen?
Alle Funkamateure, die ortsfeste Amateurfunkstellen mit Strahlungsleistungen oberhalb der in der BEMFV genannten Grenze betreiben möchten.
Alle Funkamateure.
Alle Funkamateure der Zeugnisklasse A.
Alle Funkamateure, die auf der Kurzwelle aktiv sind.

Die Theorie zur Beantwortung der folgenden zwei Prüfungsfragen finden Sie in den Technik-Büchern Klasse E und Klasse A unter „Gewinn einer Antenne“ oder unter „ERP“ und „EIRP“ oder unter „Selbsterklärung“.

Für die Prüfungsfrage VI112 gebe ich Ihnen folgenden Tipp: Weil bei der Berechnung für den Sicherheitsabstand keine Korrekturabschläge berücksichtigt werden dürfen, streichen Sie die Antworten heraus, die das Wort Korrekturabschläge enthalten.

ehemalige Prüfungsfrage
VI112 Welche physikalischen Größen werden für die Angabe der Konfiguration im Rahmen des Anzeigeverfahrens benötigt?
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Funkgerätetyp, Frequenz, Modulationsverfahren, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände.
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Frequenz, Modulationsverfahren, Antennenwirkungsgrad, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände.
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Frequenz, Modulationsverfahren, Impedanz des Antennenkabels, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände.
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Antennenhöhe, Abstrahlrichtung, Frequenz, Modulationsverfahren, standortbezogener Sicherheitsabstand.
ehemalige Prüfungsfrage
VI120  Für die Berechnung des Sicherheitsabstandes wird in der Regel der Antennengewinnfaktor (G) verwendet. Der Antennen- gewinnfaktor G ist …
gleich dem Antennengewinn g (in dB).
das logarithmische Verhältnis der benutzten Antenne zu einer Referenzantenne.
der lineare Faktor, aus dem sich durch Multiplikation mit der Antenneneingangsleistung die effektiv abgestrahlte Leistung errechnen lässt.
der Kehrwert des Antennengewinns g  (in dB).

Sicherheitsvorschriften

Es müssen für den Bau der Antennenanlagen die gültigen Bauordnungen des Landes eingehalten, und die Blitzschutzbestimmungen beachtet werden. Die gebauten Geräte müssen den VDE-Bestimmungen entsprechen.

ehemalige Prüfungsfrage
VJ101  Nach welchen Vorschriften müssen Außenantennenanlagen errichtet werden?
Nach den Bestimmungen des AFuG.
Nach den geltenden Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes.
Nach den Empfehlungen der Amateurfunkvereine.
Es müssen keine besonderen Vorschriften beachtet werden, da es sich um eine Amateurfunkanlage handelt.
ehemalige Prüfungsfrage
VJ102  Welche Vorschriften bezüglich Blitzschutzes gelten für Amateurfunkantennenanlagen?
Die Bestimmungen des AFuG.
Die Blitzschutzvorschriften der Rundfunkanstalten.
Die VDE-Vorschriften.
Keine. Der Funkamateur kann den Blitzschutz selbst bestimmen, da er sachkundig ist.
ehemalige Prüfungsfrage
VJ103  Wie ist die Stromversorgung von Eigenbaugeräten elektrotechnisch sicher aufzubauen?
Nach den VDE-Vorschriften.
Nach keinen besonderen Vorschriften, da ein Funkamateur als sachkundige Person gilt.
Nach den Vorschriften der örtlichen Stromversorger.
Nach den CEPT-Empfehlungen.
ehemalige Prüfungsfrage
VK101  Wer haftet für Schäden, die durch die Antennenanlage einer Amateurfunkstelle entstehen können?
Die Amateurfunkvereinigung, wenn der Betreiber der Amateurfunkstelle Mitglied einer solchen Vereinigung ist. 
Die Bundesnetzagentur, da in den monatlichen Beiträgen auch ein Anteil für eine Gruppenversicherung für Antennenanlagen von Funkamateuren enthalten ist.
Der Grundstückseigentümer. Er hat eine Antennenhaftpflichtversicherung abzuschließen, selbst wenn er nicht Betreiber der Amateurfunkstelle ist.
Der Eigner und Betreiber der Antennenanlage.
ehemalige Prüfungsfrage
VK105  Darf eine Amateurfunkstelle auch an Bord eines Luftfahrzeuges betrieben werden?
Ja, beispielsweise mit der Zustimmung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers oder der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Ja, die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst gilt für alle portablen und mobilen Einsätze von Amateurfunkstellen.
Ja, mit einer entsprechenden Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur.
Ja, aber nur von Zulassungsinhabern der Klasse A, wenn für den Funkverkehr eine schon in das Luftfahrzeug installierte Funkstelle verwendet wird.

Viel Erfolg beim Lehrgang wünscht Ihnen Eckart Moltrecht DJ4UF!

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Letzte Bearbeitung: 31.05.2017 DJ4UF, 04.04.2020 DH8GHH
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