Zuerst von mir ein Glückwunsch an München, dass dort dieses Jahr bereits fünf Prüfungen stattgefunden haben! Ihr rockt den Laden!
Im Laufe der vergangenen Jahre hatte die BNetzA mit den Prüfungsgeldern experimentiert. Die Fristen zur Zahlung waren mal auf sechs Wochen vor der Prüfung, aber es hat sich herausgestellt, dass eine Zahlungsaufforderung kurz nach der Prüfungsanmeldung sinnvoller ist. Da werden sie nun bei bleiben.
Bisher gibt es noch keine offizielle Regelung, wie bei Absagen von Prüfungen umgegangen wird, die nicht krankheitsbedingt sind. Da es einen sehr großen Rückstau gab, ist die BNetzA nun dahin übergegangen, dauerhaften Verschiebern die Zulassung zur Amateurfunkprüfung zu verwehren. Das betrifft aktuell Personen, die sich vor Sommer 2016 angemeldet und mehr als drei Mal verschoben haben. Hintergrund ist auch, dass bei kurzfristigen Absagen ein bis zwei Tage vorher bereits Urkunden gedruckt wurden, die dann vernichtet werden müssen. Weiterhin ist es unfair denen gegenüber, die keinen Prüfungsplatz erhalten haben und dann doch Plätze bei der Prüfung frei sind.
Ab diesem Jahr wird es so geregelt, dass ab der Absage zur ersten Prüfung maximal ein halbes Jahr verschoben werden kann. Wer sich also zur Prüfung am 25.04. abmeldet, muss sich für eine Prüfung bis spätestens am 25.10. angemeldet haben. (Bei zu vollen Prüfungen oder plausiblen Gründen reagiert die BNetzA kundenfreundlich darauf.) Ob danach eine komplett neue Anmeldung möglich ist, muss mit der BNetzA geklärt werden.
Die Rufzeichenzuteilung ist bereits sehr schnell. Da aber manche der Prüfungsteilnehmenden noch am gleichen Tag funken wollen, gibt es nun die Möglichkeit bei bekannter E-Mail-Adresse inoffiziell am gleichen Tag eine Kopie der Urkunde und der Rufzeichenzuteilung als E-Mail zu erhalten. Die Online-Datenbank wird wochentags zwischen 5 und 6 Uhr geupdated. Für Prüfungen am Samstag bedeutet das, die Rufzeichen sind erst am Dienstagmorgen eingetragen. Nur, falls mal Ungeduldige fragen ;) Übrigens, Prüfungen am Samstag werden von der BNetzA in Dortmund in deren Freizeit durchgeführt – sie wollen damit insbesondere Schüler unterstützen, die zu Schultagen keine Freistellung erhalten.
Bei den Beisitzern gibt es derzeit ein Luxusproblem. Weitere Beisitzer werden nicht benötigt. Insbesondere, da an manchen Standorten nicht nur der geladene Beisitzer sondern alle drei bis vier auftauchen.
Staatliche Hochschulen haben im Rahmen der Amtshilfe die Möglichkeit, in ihren Räumen eine Prüfung anzubieten. Das kann bei großen Gruppen Sinn machen. Dazu mit der BNetzA in Kontakt treten, damit der Termin mit den Prüfern abgesprochen werden kann.
Ausbildungsgruppen können zeitnah nach dem Ende eines Ausbildungskurses einen Termin vereinbaren. In dem Online-PDF werden nur die kommenden zwei bis drei Prüfungstermine aufgelistet, aber es können bereits über längere Zeit Termine vereinbart werden. Auch “geheime” Termine, wo nur die Teilnehmende aus der Gruppe sich zu anmelden.
Als Hinweis sei noch mitzugeben, dass dieses Jahr bei der HAM RADIO eine Zusatzprüfung für Morsen angeboten wird. Vielleicht ist daran jemand interessiert.
Auf jeden Fall habe ich mich im Rahmen aller Ausbildenden über die gute Zusammenarbeit bedankt und dass diese in den vergangenen zwei Jahren nach der Zusammenlegung in Dortmund entgegen einiger Erwartungen sich sehr gut entwickelt hat.
Zuletzt wurde mir bestätigt, dass seit Aussendung der Gebührenbescheide letzten August derzeit etwa 2500 Personen die persönliche Zuteilung zurückgegeben haben. Es wird versucht, dieses Jahr einen Gebührenbescheid für 2015 und 2016 zu erstellen, sodass dieser nicht zu hoch ausfällt. Aber für einen jährlichen Gebührenbescheid lohnt sich der Aufwand noch nicht.
Ich hoffe, ihr könnt etwas mit diesen Informationen anfangen. Für Fragen könnt ihr mich gerne kontaktieren.
vy 73 de Lars DC4LW
Referat Ausbildung Jugendarbeit Weiterbildung (AJW)
Deutscher Amateur-Radio-Club (DARC) e.V.