Allgemeine Contestregeln 2024 des DARC (KW und UKW)
Die “Allgemeinen Contestregeln” für alle DARC Conteste wurden vom DARC Referat Conteste überarbeitet und am 7. November 2022 beschlossen. Sie treten am 1. Januar 2023 in Kraft.
Einleitung
Das folgende Regelwerk bildet die Rahmenbedingungen für alle vom DARC veranstalteten Funkwettbewerbe (Conteste). Es wird ergänzt durch die “Sammlung häufig gestellter Fragen (FAQs)”, in der sich wichtige Erläuterungen und Zusatzinformationen finden.
Stationsstandort
- Alle technischen und betrieblichen Einrichtungen einer Conteststation müssen sich in einem Radius von 500 m um den Stationsstandort befinden.
- Es ist nicht zulässig, von einer Conteststation mit mehreren Rufzeichen gleichzeitig auf einem Band am Contest teilzunehmen. Allerdings darf die Contestzeit in mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt werden, in denen die Conteststation von einem jeweils anderen Rufzeichen genutzt wird. Ein Rufzeichenwechsel darf frühestens nach 30 Minuten Betriebszeit erfolgen.
Teilnahmeklassen
- Single Operator (Einmann): Eine Person (Operator) führt alle relevanten Betriebs- und Loggingfunktionen aus.
- Multi Operator (Mehrmann): Eine beliebige Anzahl an Personen (Operatoren) führt alle relevanten Betriebs- und Loggingfunktionen aus. Für die Teilnahme in einer Mehrmannklasse ist zwingend ein Klubrufzeichen zu verwenden.
- Checklog (Kontrolllog): Kontrolllogs werden nur für den Log-Check Prozess genutzt, gelangen nicht in die Wertung und werden nicht veröffentlicht.
Funkbetrieb
- Contestbetrieb in ausgewiesenen contestfreien Bereichen ist nicht gestattet. Die aktuellen IARU-Bandpläne sind zu befolgen.
- Cross-Band-Verbindungen sind nicht gestattet.
- Es ist nur ein Sendesignal einer Conteststation pro Teilnahmeklasse zu einer gegebenen Zeit gestattet.
- Alternierende CQ-Rufe auf mehreren Frequenzen im gleichen Band sind nicht gestattet.
- Die Nutzung von DX-Clustern und/oder CW Skimmern ist für alle Teilnahmeklassen gestattet.
- Self-Spotting ist nicht gestattet.
Datenaustausch und Wertung
- Alle Verbindungen sowie jeglicher Datenaustausch muss während der Contestzeiten in den entsprechenden Frequenzbereichen unter Nutzung der entsprechenden Übertragungsmodi erfolgen.
- Für eine gültige Verbindung müssen das Datum, die Uhrzeit in UTC, Rufzeichen der Gegenstation, Band bzw. Frequenz und die in der Contestausschreibung definierten auszutauschenden Daten korrekt geloggt werden.
- Alle getätigten Verbindungen, auch Mehrfachverbindungen, sind im Log aufzuführen.
Contestlogs
- Korrekturen des Contestlogs nach dem Contest unter Zuhilfenahme von Datenbanken, Audioaufzeichnungen, E-Mail Korrespondenz etc. sind nicht gestattet.
- Contestlogs sind im korrekten elektronischen Format über den vom Ausrichter zur Verfügung gestellten Log-Upload innerhalb von 7 Tagen nach Ende des Contests einzureichen.
- Bei der Verwendung von Kurz-, Sonder- oder Clubrufzeichen sind die Rufzeichen aller Operatoren im Log anzugeben.
Allgemeines
- Alle Teilnehmer verpflichten sich, die aufgestellten Regeln einzuhalten sowie den notwendigen HAM-Spirit walten zu lassen.
- Das Referat Conteste kann im Falle von Regelverstößen, unsportlichem oder anderem regelwidrigem Verhalten Sanktionen in Form von Punktabzügen oder Disqualifikationen aussprechen.
- Die Entscheidungen des Referates Conteste sind endgültig.
Zusatzvereinbarungen
Durch Einreichung eines Logs stimmt der Teilnehmer bzw. stimmen die Teilnehmer folgenden Punkten vorbehaltlos und unwiderruflich zu:
- entsprechend obige Regeln sowie alle gesetzlichen Regeln eingehalten zu haben,
- dass ein Wertungslog in nachgelagerte Wettbewerbe wie DARC Clubmeisterschaften, Kurzwellenpokal oder UKW-Pokalwertungen einfließt,
- dass das Log sowie Fehlerberichte öffentlich gemacht werden können,
- dass das Log in das DARC Community Logbook (DCL) übernommen wird,
- dass das Log anderen IARU-Verbänden zur Verfügung gestellt werden kann,
- die Entscheidungen der Auswerter zu akzeptieren,
- die Inspektion der Conteststation durch die Auswerter oder von Ihnen beauftragte Personen zu ermöglichen.
Die “Allgemeinen Contestregeln” für alle DARC Conteste wurden vom DARC Referat Conteste überarbeitet und
am 7. Oktober 2024 beschlossen. Sie treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
Einleitung
Das folgende Regelwerk bildet die Rahmenbedingungen für alle vom DARC veranstalteten Funkwettbewerbe (Conteste). Es wird ergänzt durch die “Sammlung häufig gestellter Fragen (FAQs)”, in der sich wichtige Erläuterungen und Zusatzinformationen finden.
Stationsstandort
- Alle technischen und betrieblichen Einrichtungen einer Conteststation müssen sich in einem Radius von 500 m um den Stationsstandort befinden.
- Es ist nicht zulässig, von einer Conteststation mit mehreren Rufzeichen gleichzeitig auf einem Band am Contest teilzunehmen. Allerdings darf die Contestzeit in mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt werden, in denen die Conteststation von einem jeweils anderen Rufzeichen genutzt wird. Ein Rufzeichenwechsel darf frühestens nach 30 Minuten Betriebszeit erfolgen.
Teilnahmeklassen
- Single Operator (Einmann): Eine Person (Operator) führt alle relevanten Betriebs- und Loggingfunktionen aus.
- Multi Operator (Mehrmann): Eine beliebige Anzahl an Personen (Operatoren) führt alle relevanten Betriebs- und Loggingfunktionen aus. Für die Teilnahme in einer Mehrmannklasse ist zwingend ein Klubrufzeichen zu verwenden.
- NEU: Trainee (Auszubildende): Teilnehmer mit Ausbildungsrufzeichen. (Präfixe DN1-DN8 und alle /T Stationen.)
- Checklog (Kontrolllog): Kontrolllogs werden nur für den Log-Check Prozess genutzt, gelangen nicht in die Wertung und werden nicht veröffentlicht.
Funkbetrieb
- Contestbetrieb in ausgewiesenen contestfreien Bereichen ist nicht gestattet. Die aktuellen IARU-Bandpläne sind zu befolgen.
- Cross-Band-Verbindungen sind nicht gestattet.
- Es ist nur ein Sendesignal einer Conteststation pro Teilnahmeklasse zu einer gegebenen Zeit gestattet.
- Alternierende CQ-Rufe auf mehreren Frequenzen im gleichen Band sind nicht gestattet.
- Die Nutzung von DX-Clustern und/oder CW Skimmern ist für alle Teilnahmeklassen gestattet.
- Self-Spotting ist nicht gestattet.
Datenaustausch und Wertung
- Alle Verbindungen sowie jeglicher Datenaustausch muss während der Contestzeiten in den entsprechenden Frequenzbereichen unter Nutzung der entsprechenden Übertragungsmodi erfolgen.
- Für eine gültige Verbindung müssen das Datum, die Uhrzeit in UTC, Rufzeichen der Gegenstation, Band bzw. Frequenz und die in der Contestausschreibung definierten auszutauschenden Daten korrekt geloggt werden.
- Alle getätigten Verbindungen, auch Mehrfachverbindungen, sind im Log aufzuführen.
Contestlogs
- Korrekturen des Contestlogs nach dem Contest unter Zuhilfenahme von Datenbanken, Audioaufzeichnungen, E-Mail Korrespondenz etc. sind nicht gestattet.
- Contestlogs sind im korrekten elektronischen Format über den vom Ausrichter zur Verfügung gestellten Log-Upload innerhalb von 7 Tagen nach Ende des Contests einzureichen.
- Bei der Verwendung von Kurz-, Sonder- oder Clubrufzeichen sind die Rufzeichen aller Operatoren im Log anzugeben.
Allgemeines
- Alle Teilnehmer verpflichten sich, die aufgestellten Regeln einzuhalten sowie den notwendigen HAM-Spirit walten zu lassen.
- Das Referat Conteste kann im Falle von Regelverstößen, unsportlichem oder anderem regelwidrigem Verhalten Sanktionen in Form von Punktabzügen oder Disqualifikationen aussprechen.
- Die Entscheidungen des Referates Conteste sind endgültig.
Zusatzvereinbarungen
Durch Einreichung eines Logs stimmt der Teilnehmer bzw. stimmen die Teilnehmer folgenden Punkten vorbehaltlos und unwiderruflich zu:
- entsprechend obige Regeln sowie alle gesetzlichen Regeln eingehalten zu haben,
- dass ein Wertungslog in nachgelagerte Wettbewerbe wie DARC Clubmeisterschaften, Kurzwellenpokal oder UKW-Pokalwertungen einfließt,
- dass das Log sowie Fehlerberichte öffentlich gemacht werden können,
- dass das Log in das DARC Community Logbook (DCL) übernommen wird,
- dass das Log anderen IARU-Verbänden zur Verfügung gestellt werden kann,
- die Entscheidungen der Auswerter zu akzeptieren,
- die Inspektion der Conteststation durch die Auswerter oder von Ihnen beauftragte Personen zu ermöglichen.