1. In den Frequenzbereichen 1850 - 1890 kHz und 1890 - 2000 kHz wird die Verwendung einer Sendeleistung von maximal 750 Watt PEP durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A an Wochenenden geduldet.
2. In den Frequenzbereichen 1850 - 1890 kHz und 1890 - 2000 kHz wird die Verwendung einer Sendeleistung von maximal 100 Watt PEP durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E an Wochenenden geduldet.
3. In den Frequenzbereichen 1850 - 1890 kHz und 1890 - 2000 kHz wird die Teilnahme an Amateurfunk-Wettbewerben (Contestbetrieb) an Wochenenden geduldet.
Die neue Regelung gilt bis zum 31.12.2020.