Teilnahmebedingungen
Bearbeiter
Paul Schimanski, DF4ZL
df4zl@t-online.de
DARC FAHRZEUGPLAKETTE
A. Allgemein
1. In Anerkennung der stetig wachsenden Anzahl von Funkamateuren, die sich speziell dem Funksport vom Fahrzeug aus widmen, ist vom DARC am 1. Januar 1960 eine Fahrzeugplakette gestiftet worden.
2. Die Fahrzeugplakette wird an alle lizenzierten Funkamateure verliehen, die eine Mobilstation nach den folgenden Regeln betreiben und die Bedingungen hierfür erfüllt haben. Eine Teilnahme von Club- und Ausbildungsrufzeichen ist möglich, wird aber nicht gewertet.
3. Die Fahrzeugplakette wird dem Funkamateur verliehen, der bei anerkannten Wettbewerben für mobile Stationen 25 Punkte erreicht hat. Erzielt der Funkamateur durch die Teilnahme an weiteren Mobilwettbewerben zusätzliche Punkte, so wird ihm bei Erreichen von
- 50 Punkten der Silberkranz zur Fahrzeugplakette und bei
- 100 Punkten den Goldkranz zur Fahrzeugplakette und die Bezeichnung "Mobilmeister" verliehen.
B. Ausführungsbestimmungen
1. Jeder DARC-Distrikt und jedes DARC-Referat kann bis zu drei und der VFDB bis zu fünf Mobilwettbewerbe im Kalenderjahr durchführen.
2. Als Mobilwettbewerbe im Sinne dieser Ausschreibung gelten nur solche Veranstaltungen, bei denen die Benutzung einer mobilen Amateurfunkstation durch den Teilnehmer Voraussetzung zum Erlangen von Wettbewerbspunkten ist. Wettbewerbe, bei denen aus den Teilnahmebedingungen hervorgeht, dass eine offene oder verdeckte Geschwindigkeitsbewertung vorgenommen wurde, oder bei denen ein motorsportlicher Charakter ersichtlich ist, werden für die Fahrzeugplakette nicht anerkannt.
3. Die Ankündigung eines Mobilwettbewerbes ist vom Veranstalter beim Sachbearbeiter für Mobilwettbewerbe im DARC Referat Conteste so rechtzeitig (min. 3 Monate vorher) anzumelden, dass eine termingerechte Veröffentlichung in der CQ DL möglich ist.
Die Anmeldung muss enthalten:
- Datum und Uhrzeit in UTC der Veranstaltung,
- Wertungsgruppen (Bänder)
- Ort oder Raum der Veranstaltung,
- Name und Anschrift desjenigen, von dem die Wettbewerbsunterlagen bezogen werden können sowie dessen E-Mailadresse
4. Wird ein Mobilwettbewerb in mehreren Wertungsgruppen (Bändern) durchgeführt, kann der Teilnehmer nur in einer Wertungsgruppe teilnehmen.
5. Es dürfen von einer Fahrzeugstation aus nicht mehrere Rufzeichen gleichzeitig an einem Mobilwettbewerb teilnehmen. Es ist jedoch erlaubt, die gesamte Wettbewerbszeit in Abschnitten aufzuteilen, in denen immer nur ein Funkamateur mit seinem Rufzeichen an dem Mobilwettbewerb teilnimmt. Jeder Funkamateur darf nur einen Zeitabschnitt belegen.
6. Für jede Wertungsgruppe eines Mobilwettbewerbes werden folgende Punkte für die Fahrzeugplakette vergeben:
- bei weniger als 4 Teilnehmern werden keine Punkte angerechnet.
- bei 4 bis 9 Teilnehmern werden nur die Teilnehmerpunkte angerechnet.
- bei 10 und mehr Teilnehmern werden für die Plätze 1 bis 10 die Siegerpunkte nach der Formel "11 - Platz in der Ergebnisliste", mindestens jedoch die Teilnehmerpunkte, angerechnet.
Bei Mobilwettbewerben im UKW-Bereich werden zwei und bei Mobilwettbewerben im KW-Bereich vier Teilnehmerpunkte vergeben.
7. Der Veranstalter und dessen Helfer (bis zu 10% der aktiven Teilnehmer) zählen nicht als Teilnehmer und erhalten zwei Punkte.
8. Ist ein Teilnehmer bereits Mobilmeister (MM), werden ihm die Punkte für die Jahresmeisterschaft der Mobilmeister gutgeschrieben.
9. Die weiteren Teilnahmebedingungen für einen Mobilwettbewerb müssen von dem Veranstalter erstellt werden.
10. Der jeweilige Veranstalter haftet nicht für Schäden, die sich aus der Beteiligung an den Mobilwettbewerben ergeben sollten. Die Mobilwettbewerbe sind eine rein funksportliche Veranstaltung.
11. Die Ergebnisse eines Mobilwettbewerbes sind dem Sachbearbeiter für Mobilwettbewerbe im Referat Conteste innerhalb von 14 Tagen nach dem Wettbewerb mitzuteilen. Später eingehende Ergebnislisten können nicht mehr anerkannt werden.
12. Als Ergebnislisten sind die vom Referat Conteste herausgegebenen Vordrucke zu verwenden. In diese sind die Teilnehmer in der Reihenfolge ihrer Platzierung mit Rufzeichen, DOK und erreichten Punkten für die Fahrzeugplakette mit Blockschrift oder Schreibmaschine einzutragen. Die Teilnahmebedingungen für den Mobilwettbewerb sind beizufügen.
13. Den Teilnehmern werden die erreichten Punkte für die Fahrzeugplakette durch die Veröffentlichung in der CQ DL bescheinigt.
14. Nach Erreichen der erforderlichen Punktzahl erhält der Funkamateur vom Sachbearbeiter für Mobilwettbewerbe im Referat Conteste eine Urkunde und eine Bescheinigung, mit der die Ausgabe der Fahrzeugplakette, des Silber- oder Goldkranzes beantragt werden kann.
15. Die Gebühr für die Fahrzeugplakette beträgt 30,00 EUR. Die Gebühr für den Silber- bzw. Goldkranz beträgt 25,00 EUR. Eine mögliche Gebührenänderung wird in der CQ DL bekannt gegeben.
JAHRESMEISTERSCHAFT DER MOBILMEISTER
1. Der Deutsche Amateur-Radio-Club e.V. - Referat Conteste - schreibt eine Jahresmeisterschaft der Mobilmeister aus, um Mobilwettbewerbe auch für Mobilmeister (MM) weiterhin attraktiv zu halten.
2. Die Jahresmeisterschaft gewinnt, wer als Mobilmeister bei anerkannten Mobilwettbewerben im laufenden Kalenderjahr die meisten Punkte erreicht hat. Es werden nur bis zu 10 Mobilwettbewerbe mit den besten Einzelergebnissen gewertet.
3. Ausgezeichnet werden jeweils die drei Besten eines Kalenderjahres. Die Auszeichnung besteht aus einem blauen Wimpel, auf dem gestickt sind:
- das Emblem des DARC
- das Wort "Mobilmeisterschaft" mit der jeweiligen Jahreszahl
- das Rufzeichen
Die Stickereien werden in Gold für den 1., in Silber für den 2. und in Schwarz für den 3. Platz ausgeführt.
4. Die Wimpel für den 1. bis 3. Platzwerden an einem Mobilmeister nur dreimal verliehen. Danach nimmt dieser auf den ersten drei Plätzen "außer Konkurrenz" teil. Für die folgenden MM erfolgt ein Aufrücken.
5. Das Ergebnis der Jahresmeisterschaft der Mobilmeister wird in der CQDL veröffentlicht.
6: Ansonsten gelten die Ausführungsbestimmungen für die DARC-Fahrzeugplakette.