Keep It Simple, Stupid: Die einfachste Lösung ist die beste, wenn sie die Anforderungen erfüllt. Mancher OV mag so wie wir über eine schnelle, preiswerte Lösung für den akkugestützten Notfunk und ein OV-Telefon nachdenken. Die geeigneten erhöhten Standorte (Aussichtstürme, Hochhäuser usw.) sind oft abgelegen und z.B. im Winter schwer zugänglich. Also muss eine stationäre automatische Station her, die den Umkreis von etwa 20 km abdeckt und den Verkehr mit Handfunkgeräten ermöglicht, die sich sonst wegen Berg und Tal oder der Bebauung nicht direkt verständigen können.
Was ist genehmigungsfähig?
Genehmigungen für weitere Relaisfunkstellen sind auf 2 m und auf 70 cm kaum zu bekommen. Leider sind auch nicht alle Betreiber der vorhandenen Relais bereit, in eine Notstromversorgung über mehrere Tage oder Wochen zu investieren, so dass der Nutzen im Fall eines Blackouts von kurzer Dauer ist. Große Reichweiten sind aber auch nicht notwendig, wenn es eigentlich nur um die zuverlässige Kommunikation im Umkreis von ca. 20 km geht. Wichtiger sind der Stromverbrauch und – natürlich – die Kosten.
Angeregt durch verschiedene Veröffentlichungen über portable Crossband-Repeater haben wir über eine genehmigungsfähige Lösung nachgedacht, die unseren Bedarf (s. CQ-DL 1/15 … ) abdeckt:
- Zugang mit allen, auch älteren 2m-Handfunkgeräten (CTCSS erforderlich)
- Mithören auf 70 cm (Empfänger genügt)
- Geringer Stromverbrauch
- Ständige Bereitschaft
Ein Blick auf den Bandplan und ein Anruf bei der Behörde ergab folgende Situation: Crossband-Repeater sind als automatische Stationen nicht genehmigungsfähig. Für Lineartransponder sind jedoch zwei Frequenzpaare reserviert:
70 cm nach 2 m: 432,500 – 432,600 MHz nach 144,630 – 144,660 MHz, in DL mehrfach genutzt
2 m nach 70 cm: 144,660 – 144,690 MHz nach 432,600 – 432,800 MHz, in DL ungenutzt.
Es spricht also nichts dagegen, ein FM-Signal auf 144,675 MHz nach z.B. 432,675 MHz umzusetzen. Das ist im Rahmen der geltenden Bestimmungen genehmigungsfähig und könnte bei Berücksichtigung der Standorte und Reichweiten auch mit geringem Sicherheitsabstand (z.B. 30 km) wiederholt genehmigt werden.
Da die Eingabefrequenz 144,675 MHz auch anderen Nutzern offensteht, könnten deren Signale unbeabsichtigt nach 70 cm übertragen werden und bei längerer Dauer die Energiebilanz belasten. Deshalb soll die Eingabe mit einem CTCSS-Decoder geschützt werden.
Die Realisierung: KISS und Kosten
Die Kosten für die Genehmigung des stationären automatischen Betriebs an einem bestimmten Standort sind unvermeidlich: 200 €. Also muss bei der Hardware gespart werden, KISS:
- Ein Paar preiswerte Handfunkgeräte aus chinesischer Produktion (z.B. Baofeng UV-5R oder ähnlich)
- NF-Übertrager 1:1 zur galvanischen Trennung von Sender und Empfänger
- Antenne(n) für 2 m und 70 cm (Rundstrahler) sowie gute Kabel
- Akku 12 V: Je größer desto besser, preiswert z.B. aus USV ausgebaut
- Step-Down Regler zum korrekten Aufladen der Handfunkgeräte
- Netzteil zum Nachladen des Akkus oder Solarpanel mit Laderegler
- Sichere Unterbringung: Kleiner Schaltschrank. Manchmal reicht auch ein großer Briefkasten mit Schloss.
Wegen des erhöhten Standorts muss der Blitzschutz beachtet werden: Ordnungsgemäßer Anschluss an die hoffentlich vorhandene Blitzschutzanlage und ein Überspannungsschutz für das Netzteil. Dies ist nach Auskunft der DARC-Versicherung (Generali) sehr wichtig für den Versicherungsschutz im Haftpflichtfall!
Welche Funktionen müssen Empfänger und Sender erfüllen? Beim Empfang muss der CTCSS-Ton zuverlässig ausgewertet werden, es muss natürlich einen regelbaren Kopfhörerausgang geben. Der Sender soll eine VOX besitzen und einen externen Mikrofoneingang. Ein Time-Out-Timer (TOT) schaltet den Sender nach z.B. 2 Minuten Dauerdurchgang ab. 4-5 W Ausgangsleistung sparen Akkustrom und genügen für Versorgung im Nahbereich mit einem Rundstrahler.
Da die automatische Station wetterbedingt nicht zu jeder Zeit zugänglich ist, wird eine Fernbedienung notwendig. Über den im Sendegerät eingebauten Empfänger kann die VOX-Funktion blockiert werden, der Transponder bleibt stumm.
Während die Leistung der Sendeantenne durch die Genehmigung vorgegeben ist, darf auf der 2 m-Empfangsseite experimentiert werden. Dabei sollte aber das Empfangsgerät nicht überfordert werden: Die Handfunkgeräte sind zwar erfreulich empfindlich und rauscharm, aber nicht besonders großsignalfest. Bei unserer ländlichen Lage ist das zum Glück kein Problem.
Je nach Inhalt der Bastelkiste liegt der finanzielle Aufwand deutlich unter den Kosten der Genehmigung (200 €).
Erfahrungen nach 4 Monaten
Im Umkreis von etwa 12 km kommen alle Handfunkgeräte mit direkter Sicht über den Transponder. Oft muss die mitgelieferte Gummiantenne gegen eine bessere Teleskopantenne ausgetauscht werden. Mit mehr Leistung geht es natürlich auch aus dem abgeschatteten Tal oder bei dörflicher Bebauung.
Empfangsseitig sind wir durch die genehmigte Strahlungsleistung von 5 W begrenzt. Da das 70 cm-Band sehr ruhig ist, können gute Empfänger und ggf. Vorverstärker das Signal auch bei schwierigen Bedingungen gut aufnehmen. Einige ungünstig gelegene OMs haben inzwischen „aufgerüstet“ (und hören jetzt auch andere Relais auf 70 cm rauschfrei).
Der Sender arbeitet im geräteinternen VOX-Betrieb. Das bedeutet, dass manchmal die erste Silbe des Durchgangs verlorengeht. Gewöhnungssache. Am Ende des Durchgangs bleibt der Sender noch etwa 2 Sekunden eingeschaltet und verabschiedet sich dann mit einem Doppelton. Das ist nützlich zur Selbstkontrolle, ob das eigene Signal zuvor über den Transponder übertragen wurde.
Der zurzeit verwendete Bleigel-Akku (17 Ah) sollte in Notfällen mindestens eine Woche durchhalten. Er wird derzeit nur nachts einige Stunden auf 13,8 V nachgeladen.
Der Transponder mag keine „lauten“ Signale mit zu viel Hub. Diese werden schon im Empfänger begrenzt und dann verzerrt über den Sender weitergegeben. Bei korrektem Hub oder Mikrofonabstand ist die Sprachqualität völlig ausreichend.