Immer wieder kommt es vor, dass ich gebeten werde einzelne Zeitungsberichte auf der Homepage zu veröffentlichen.
Leider ist dieses nur durch eine schriftliche Genehmigung des Autors bzw. der Redaktion statthaft. Urheberrecht!
Auch personenbezogene Daten dürfen ohne Genehmigung der natürlichen Person nicht öffentlich gemacht werden.
Das deutsche Bundesrecht definiert in § 3 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz personenbezogene Daten als „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“.
Nach Artikel 14 GG hat jede natürliche Person das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Ich bitte um Beachtung bei zukünftigen Beiträgen für die Homepage!
Anlage:
Vordruck für eine Fotofreigabeerklärung
(Newsletter Öffentlichkeitsarbeit 06 vom 13.10.2010)