Im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe in Pakistan wurde von einigen Funkamateuren der Wunsch an den DARC herangetragen, ein Sonderkonto einzurichten um Geldspenden für den pakistanischen Amateurfunkverband zu sammeln.
Damit sollte den dortigen Funkfreunden Hilfestellung beim Aufbau eines Notfunknetzes gegeben werden. Aus einem koordinierten Ländererlass des Bundesministeriums für Finanzen von Mitte August 2010 ergibt sich aber zweifelsfrei, dass gemeinnützige Vereine, die keine humanitären Ziele in ihrer Satzung verankert haben, zwar zu Spenden aufrufen dürfen und solche auch sammeln dürfen. Das Geld muss dann aber zwingend an eine Deutsche Organisation wie beispielsweise das DRK weitergeleitet werden. Somit wird durch den Erlass klargestellt, dass keine Gelder für ausländische Hilfsorganisationen oder Amateurfunkverbände vom DARC e.V. gesammelt werden dürfen. Auf der nächsten Vorstandssitzung im Oktober will man nach Wegen suchen, um in ähnlichen Situationen den betroffenen Funkfreunden schnell und unbürokratisch sowohl Sach- als auch Geldspenden zukommen zu lassen. Der Aufbau einer entsprechenden Struktur wird so bald als möglich in Angriff genommen. Darauf verweist der DARC-Vorsitzende Steffen Schöppe, DL7ATE.