Teilnahmebedingungen

    Teilnahmebedingungen

      Teilnahmebedingungen

      Logo des Notfunk-Ausbildungswochenendes

      Wir haben keine Zweifel daran, dass wir alle zusammen ein tolles Wochenende verbringen können. Damit die Regeln für alle klar sind und es nicht zu unnötigem Ärger kommt, haben wir ein paar Regeln aufgestellt, an die sich alle halten sollten.

      • Alle Teilnehmer und Leitungspersonal erhalten einen Ausweis, welcher jederzeit sichtbar getragen werden muss.
      • Ansprechpartner für alle Fragen sind das Leitungspersonal und deren Helfer.
      • Den Anweisungen des Leitungspersonals und deren Helfer sind unbedingt Folge zu leisten.
      • Für Jugendliche gelten die einschlägigen Jugendschutzgesetze.
      • Keine Haftung für persönliche Gegenstände und Wertsachen. Es stehen keine Schließfächer zur Verfügung.
      • Einhaltung der Nachtruhe zwischen Mitternacht und 7 Uhr.
      • Mitgebrachte Radios, Musikabspielgeräte, Funkgeräte o. ä. sind in einer angemessenen, nicht störenden Lautstärke zu betreiben.
      • Die öffentlichen Bereiche, das Freigelände, die Waschräume und Toiletten sind in einem sauberen Zustand zu halten.
      • Sämtliche zur Verfügung gestellten Gegenstände und Räumlichkeiten sind sorgfältig zu behandeln und in unversehrten Zustand zurückzugeben bzw. zu verlassen.
      • Müll ist in den vorhandenen Behältern zu entsorgen.
      • Rauchverbot in allen gemeinsamen Zelten, dies gilt auch für sogenannte „E-Zigaretten“ oder vergleichbares.
      • Der Konsum von Drogen ist generell untersagt.
      • Der übermäßige Genuss von Alkohol ist untersagt.
      • Das Mitführen von Betäubungsmitteln, Waffen (auch Spielzeug-Waffen) u. ä. ist verboten.
      • Die Teilnahme am Vortragsprogramm ist obligatorisch.

      Grobe Verstöße wie bspw. Diebstahl, Vandalismus, übermäßiger Alkoholkonsum, Betäubungsmittelmissbrauch oder Störung des ordnungsgemäßen/friedlichen Ablaufes werden mit einem Verweis vom Gelände geahndet (ohne Erstattung der Kosten). Minderjährige werden in die Obhut der Behörden übergeben.

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