Notfunkübung April 2024

    Notfunkübung April 2024

      Logfiles der Übung bitte bis zum 22.04.2024 an notfunk-log@darc.de senden.

      Notfunkübung April 2024

      Notfunk-Übung vom 12.04. – 14.04.2024

      Notfunk wurde in den vergangenen Jahren immer mehr zu einem wichtigen Thema auch in der Gesellschaft. So verwundert es nicht, dass auch in unseren Ortsverbänden das Thema Notfunk immer größere Akzeptanz gewonnen hat und immer mehr Mitglieder sich mit dem Thema Notfunk im Allgemeinen und „Notfunk im OV“ im Speziellen beschäftigt haben.

       

      Ein wichtiger Eckpfeiler einer jeglichen Aktivität im Notfunk ist es, dass man erlernte Prozesse übt und dabei die Grenzen des eigenen Wissens erfährt. Daher möchten wir alle Ortsverbände motivieren und einladen, den Zeitraum vom 12.04.2024 bis zum 14.04.2024 für eine Übung des Notfunks im Ortsverbandes zu nutzen.

       

      Diese Übung wird kein Contest sein und es wird auch nicht darum gehen, möglichst viele Verbindungen mit vielen Punkten herzustellen. Es geht darum, dass die Teilnehmer möglichst effizient arbeiten und mit ihrem Gerät möglichst lange durchhalten. Der Schwerpunkt der Übung liegt hierbei auf der Kommunikation im lokalen Umfeld, so wie es in der Anleitung zum Thema „Notfunk im OV“ beschrieben wird. Dies bedingt natürlich, dass jeder Ortsverband erst einmal für sich übt und nicht in bundesweiten Runden kommuniziert wird. Ganz wie das auch in der Realität der Fall wäre.

       

      Um die Übung jedoch trotzdem vergleichbar zu machen, haben wir im Referat einige Regeln definiert. Die wichtigsten Eckpunkte der Übung sind wie folgt:

       

      Station
      Die Teilnehmer dürfen Handfunkgeräte, Mobil- oder Stationsgeräte nutzen. Die Nutzung einer externen Antenne, zum Beispiel auf dem Dach, ist zulässig, sofern die gesetzlichen Regelungen dies zulassen. Eine Nutzung von Verstärkern außer der Antenne ist nicht zulässig. Alle verwendeten Geräte müssen für die verwendete Frequenz zugelassen sein. Jedes verwendete Gerät muss bei der Log-Einreichung mit Hersteller, Typ und Seriennummer angegeben werden.

       

      Energieversorgung
      Alle genutzten Funkgeräte müssen aus einem Akku betrieben werden. Der Akku darf während der Veranstaltung nachgeladen werden, jedoch ausschließlich aus Quellen, die eine vollständige Autarkie zur Verfügung stellen. Hierzu gehören insbesondere:
      •    inselfähige Solaranlagen
      •    inselfähige Wasserkraftanlagen
      •    inselfähige Windräder
       

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