Allgemeine Regeln für die DARC Notfunkübung 2024

Diese „Allgemeinen Regeln“ sind für die DARC Notfunkübung 2024 für alle Teilnehmer verbindlich. Diese Regeln sind notwendig, damit die erzielten Ergebnisse für alle Teilnehmer vergleichbar werden.

 

Zeitraum

Die Übung startet am 12. April 2024 um 12 Uhr UTC und endet am 14. April 2024 um 24 Uhr UTC.

 

Allgemeines

  1. Alle Teilnehmer verpflichten sich, die aufgestellten Regeln einzuhalten sowie den notwendigen HAM-Spirit walten zu lassen.
  2. Das Referat für Not- und Katastrophenfunk kann im Falle von Regelverstößen, unsportlichem oder anderem regelwidrigem Verhalten Sanktionen in Form von Punktabzügen oder Disqualifikationen aussprechen.
  3. Die Entscheidungen des Referates für Not- und Katastrophenfunk sind endgültig.

 

Bänder

  • Amateurfunk, 70cm Band
  • Amateurfunk, 2m Band
  • PMR
  • Freenet
  • CB-Funk

 

Station

Die Teilnehmer dürfen Handfunkgeräte, Mobil- oder Stationsgeräte nutzen. Die Nutzung einer externen Antenne, zum Beispiel auf dem Dach, ist zulässig, sofern die gesetzlichen Regelungen dies zulassen. Die Nutzung von Verstärkern außer der Antenne ist nicht zulässig. Alle verwendeten Geräte müssen für die verwendete Frequenz zugelassen sein. Jedes verwendete Gerät muss bei der Log-Einreichung mit Hersteller, Typ und Seriennummer angegeben werden. Wir möchten diese Informationen zur Station haben, da wir auf diesem Wege sichergehen möchten, dass jeder, der auf nicht-Amateurfunkbändern sendet, hierfür auch die notwendige Ausrüstung hat. Nicht, dass im "Eifer des Gefechts" mit Amateurfunkequipment auf Frequenzen gesendet wird, für die das Equipment nicht zugelassen ist.

 

Relais

Die Nutzung von Relais ist zulässig, sofern deren autarker Betrieb sichergestellt ist. Über Relais geführte QSO sind in den Logfiles entsprechend zu kennzeichnen und dem Logfile ist eine Beschreibung oder ein Link auf die Beschreibung des Relais beizufügen, aus welcher klar hervorgeht, wie die vollständige Autarkie sichergestellt wird. Sollte ein Relais nicht vollständig autark sein, so darf es für die Übung genutzt werden, sofern es rein auf Akkus betrieben und diese auch während der Übung nicht aus nicht zugelassenen Quellen nachgeladen werden. Sobald die Akkus leer sind, kann das Relais nicht weiter für die Übung verwendet werden. Hierbei ist zwingend erforderlich, dass das Relais während der Übung auch wirklich auf Akkus betrieben wird, damit eine realistische Einschätzung der Nutzbarkeit erreicht wird.

 

Energieversorgung

Alle genutzten Funkgeräte müssen aus einem Akku betrieben werden. Der Akku darf während der Veranstaltung nachgeladen werden, jedoch ausschließlich aus Quellen, die eine vollständige Autarkie zur Verfügung stellen. Hierzu gehören insbesondere:

  • inselfähige Solaranlagen
  • inselfähige Wasserkraftanlagen
  • inselfähige Windräder

Nicht autarke Stromquellen sind:

  • Anlagen, welche nicht inselbetriebsfähig sind
  • das reguläre Stromnetz
  • Generatoren, die auf die Zufuhr von Brennstoffen angewiesen sind
  • Fahrzeuge via V2L oder V2G
    • V2L: Vehicle to Load, d.h. das direkte Versorgen oder Laden von Geräten über die Fahrzeugbatterie
    • V2G: Vehicle to Grid, d.h. die Einspeisung von Fahrzeugenergie in die Hauselektrik

 

Teilnahmeklassen

  1. Notfunkstation: Eine Person, welche Meldungen absetzt, empfängt, weitergibt und auch selbstständig protokolliert. Die Verwendung eines Rufzeichens einer Clubstation ist zulässig, jedoch darf nur eine Person die Station betreuen. Dies bedeutet, dass immer nur eine Person am Gerät sitzt und dieses inkl. Logging bedient. Weitere Personen können jedoch Zuarbeiten übernehmen, wie z.B. Akkuwechsel, Kontrolle der Station u.ä.

 

Datenaustausch und Wertung

  1. Alle Verbindungen sowie jeglicher Datenaustausch muss während der Übungszeit in den entsprechenden Frequenzbereichen unter Nutzung der entsprechenden Übertragungsmodi erfolgen.
  2. Für eine gültige Verbindung müssen die folgenden Daten im Logfile protokolliert werden
    • Datum
    • die Uhrzeit in UTC
    • eigenes Rufzeichen
    • Rufzeichen der Gegenstation
    • Band bzw. Frequenz
    • Standort der Gegenstation
    • Zufällige, mindestens fünfstellige Nummer, welche die sendende Station benennt
    • Bei Weiterleitung einer Nachricht außerdem
      • Rufzeichen des originären Absenders
      • Ziel der Nachricht
  3. Alle getätigten Verbindungen, auch Mehrfachverbindungen, sind im Log aufzuführen.

 

Logfiles

  1. Korrekturen des Logs nach der Übung mit Datenbanken, Audioaufzeichnungen, E-Mail Korrespondenz etc. sind nicht gestattet.
  2. Logs sind im ADIF-Format über den Log-Upload innerhalb von 7 Tagen nach Ende der Übung einzureichen.

 

Zusatzvereinbarungen

Durch Einreichung eines Logs stimmt der Teilnehmer folgenden Punkten vorbehaltlos und unwiderruflich zu:

  1. entsprechend obige Regeln sowie alle gesetzlichen Regeln eingehalten zu haben,
  2. dass das Log sowie Fehlerberichte öffentlich gemacht werden können,
  3. die Entscheidungen der Auswerter zu akzeptieren,
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