Vorgehen
Die Bundesnetzagentur fordert in ihrem Anschreiben zur Zuteilungsurkunde ca. 4 Wochen vor Ablauf der befristeten Rufzeichenzuteilung eine Verlängerung unaufgefordert und rechtzeitig zu beantragen.
Dabei muss der ursprüngliche Antrag nur leicht modifiziert werden (Verlängerung statt Neuantrag und bei den kennzeichnenden Merkmalen - Angabe zur Frequenz Bestand statt Neu).
Die Bundesnetzagentur versendet eine schriftliche Eingangsbestätigung per Post.
Es werden Gebühren nach BNetzABGebV 2.6 fällig (37,- €).