Ausbildung zum Amateurfunkzeugnis - Keine Langeweile mit kurzen Wellen!
Wer hat Interesse ? Wer hat Lust, sich mit Technik zu befassen ?
Das Amateurfunkzeugnis berechtigt zur aktiven Teilnahme am Amateurfunk. Zuhören darf natürlich Jedermann.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausbildung und Prüfung im Amateurfunk wurden überarbeitet und neu gefasst.
Auch der Fragenkatalog wurde neu herausgegeben.
Seit 24. Juni 2024 ist die neue Amateurfunkverordnung in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt sind die Amateurfunkprüfungen nach dem neuen Bestimmungen durchzuführen.
Wesentliche Neuerung ist die zusätzliche Einführung der Klasse N, bei der im Bereich der "Technischen Kenntnisse" geringere Anforderungen gelten. Die Prüfungsteile "Betriebliche Kenntnisse" und "Kenntnisse von Vorschriften" sind im bisherigen Umfang bei allen Klassen (N, E und A) weiterhin abzulegen. Freiwillig kann auch eine Zusatzprüfung "Hören und Geben von Morsezeichen" abgelegt werden.
Bei Interesse geben wir gerne Auskunft sowie Hilfe und Unterstützung!