(8.7.04/js) Am 26. Juni trat das Telekommunikationsgesetz neu in Kraft. Es dient der Umsetzung von fünf EU-Richtlinien, von denen der Amateurfunk aber nicht betroffen ist. Eine Änderung befindet sich allerdings im so genannten Abhörparagrafen. Dort wird nun klargestellt, dass Nachrichten, die für Funkamateure im Sinne des Amateurfunkgesetzes bestimmt sind, abgehört werden dürfen.