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Ausbildung im OV X11

Ausbildungsrufzeichen

Im OV Eisenach gibt es zurzeit 3 Ausbildungsrufzeichen.

DN6OO
vertreten durch Jorg Schreiber, DL6OO

DN7WM
vertreten durch Michael Wolff, DO7WM

DN5EA
vertreten durch Hauke Werner, DL7AQI

Vereinbaren Sie  mit einem der beiden OM´s
einen Termin um die Faszination Amateurfunk haut nah zu erleben.

 

Die Amateurfunkbetriebstechnik lässt sich nicht gut aus dem Lehrbuch erlernen, sondern besser in praktischer Unterweisung durch einen Ausbilder, der die ersten Schritte des Auszubildenden hilfreich begleitet. In erster Linie dient der Ausbildungsfunkverkehr der Vermittlung einer sauberen Betriebstechnik. Er ist gleichzeitig Grundstein der praktischen Vorbereitung für das Ablegen der fachlichen Prüfung zum Erwerb einer Amateurfunkgenehmigung.

Das Ausbilderrufzeichen

Zum Amateurfunkdienst zugelassene Funkamateure der Klassen A und E können bei der für ihre Umgebung zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur (BNetzA) ein ihrer Klasse entsprechendes Ausbildungsrufzeichen beantragen. Mit diesem sind sie berechtigt im Rahmen ihrer Zuteilung Newcomer bzw. Amateurfunkinteressierte praktisch auszubilden. Die Zuteilung des Ausbildungsrufzeichens kostet € 70 und wird seit dem In-Kraft-Treten der Amateurfunkverordnung (AFuV) am 19. Februar 2005 unbefristet zugeteilt. Die vor diesem Zeitraum zugeteilten Rufzeichen für den Ausbildungsfunkbetrieb werden während ihrer Gültigkeitsdauer auf formlosen Antrag gebührenfrei in unbefristete Zuteilungen umgewandelt. Entsprechende Rufzeichenzuteilungen für den Ausbildungsfunkbetrieb, die nach dem 19. Februar 2005 durch Fristablauf ungültig geworden sind, können bis zum 31. Juni 2005 auf Antrag gebührenfrei wiedererteilt werden. Für die Ausbildungsrufzeichen der Genehmigungsklasse A ist der Rufzeichenblock DN1AA - DN6ZZZ vorgesehen und für die Genehmigungsklasse E der Block DN7AA - DN8ZZZ.

Inhalte der praktischen Ausbildung

Im Vordergrund steht dabei die Betriebstechnik:

  • Gestaltung eines Anrufs

  • Abwicklung eines QSO´s

  • Kenntnis der Bandpläne und der Anforderungen der verschiedenen Betriebsarten

  • Verhalten bei der Benutzung von Repeatern und Digipeatern

  • Einstellung des Gerätes und Kontrolle der Aussendungen z. B. bei FM (Hub), SSB (Übersteuerung) und Packet Radio (Parametereinstellungen)

  • Einhalten der zulässigen Senderleistungen unter Berücksichtigung der EMVU-Vorgaben

  • Richtige Anpassung der Antenne bei Verwendung von Antennentunern oder abstimmbaren Pi-Filtern usw.

  • Praktische Kenntnisse der Ausbreitungsbedingungen in Abhängigkeit von Frequenz, Tages- und Jahreszeit und den Wetterbedingungen

Auszug aus der Amateurfunkverordnung vom 15. Februar 2005

§ 12 Ausbildungsfunkbetrieb

(1) Der Ausbildungsfunkbetrieb dient der praktischen Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung zum Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses. Zur Durchführung des Ausbildungsfunkbetriebs sind zum Amateurfunkdienst zugelassene Funkamateure nach vorheriger Zuteilung eines Ausbildungsrufzeichens gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 des Amateurfunkgesetzes berechtigt. Das Ausbildungsrufzeichen wird auf Antrag zugeteilt. Mit der Zuteilung wird der Berechtigungsumfang für den Ausbildungsfunkbetrieb festgelegt.
(2) Im Rahmen des Ausbildungsfunkbetriebs ist Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden Amateurfunkzeugnisses sind, die Teilnahme am Amateurfunkdienst unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht des Inhabers des Ausbildungsrufzeichens gestattet.
(3) Während des Ausbildungsfunkbetriebs ist von den Auszubildenden das zugeteilte Ausbildungsrufzeichen zu benutzen.
(4) Beim Ausbildungsfunkbetrieb sind von dem Auszubildenden Angaben über den Funkbetrieb schriftlich festzuhalten und vom Ausbilder zu bestätigen. Dieser hat die Aufzeichnungen mindestens ein Jahr aufzubewahren.

Was ist Amateurfunk

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