(12.05.04/hv) Durch die nur allgemein gehaltenen Regelungen in der jetzigen Fassung des Entwurfs der AFuV, § 17 Störungen und Maßnahmen bei Störungen, ergibt sich aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen je nach Wissensstand der Bearbeiter bzw. Gutachter vor Gericht eine sehr willkürliche Behandlung von Störfällen mit Amateurstationen, häufig zum Nachteil der Funkamateure. Die Folge sind meist lang dauernde, auch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) belastende Rechtsstreitigkeiten infolge fehlender oder unklarer Vorschriften.
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