Aktuelles
BNetzA beginnt 2023 mit der Veröffentlichung funkstörender Produktbezeichnungen :
Laufende markteinschränkende Maßnahmen
ANACOM (Autoridade Nacional de Comunicações - Portugal) startet Kampagne gegen funkstörende elektronische Produkte:
Stop, check and buy accordingly
Originaltext:
https://www.anacom-consumidor.pt/-/anacom-lanca-guia-do-consumidor-para-o-ajudar-a-verificar-se-os-equipamentos-radio-e-de-comunicacoes-eletronicas-cumprem-as-regras-em-vigor
tnx CT4AN
Bundesnetzagentur startet Anhörungsverfahren gegen den Hersteller SolarEdge :
https://www.bnetza-amtsblatt.de/download/59
Grund: Verstoß gegen das EMVG, siehe Seite 535. In weiterer Folge steht ein Betriebs- und Marktverbot gegen die Schädliche Funkstörungen erzeugenden Solar-Optimizer dieses Hersteller an.
Bundesnetzagentur verbietet Wasservitalisierer:
Am 12.03.2021 hat die Bundesnetzagentur den Verkauf und die Nutzung von Wasservitalisierern der Wassermatrix AG aus der Schweiz verboten. Pressemitteilung
Bundesregierung erkennt Ende Dezember 2020 die Bedeutung der EMV:
Grußworte aus der Politik im Oktober 2020:
CDU-Politiker gratulieren zum 70 jährigen Bestehen des DARC
Amtsblatt der Bundesnetzagentur:
Das Amtsblattt der BNetzA kann inzwischen kostenlos heruntergeladen werden.
BNetzA-Mitteilung Nr. 291/2018:
Gegen das PLC-Modem dLan1200+ vom Hersteller Devolo wurden von einem EU-Mitgliedsstaat markteinschränkende Maßnahmen eingeleitet.
Das PLC-Modem dLan1200+ von Hersteller Devolo weist risikobehaftete Auffälligkeiten bezüglich
- fehlerhafter Konformitätserklärung
- EMV-Störaussendungen
auf.
Der Hersteller Devolo hat nun, entsprechend EMVG § 26, bis zum 5. Dezember 2018 die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Siehe dazu auch die Meldung des Funkamateur:
BNetzA leitet markteinschränkende Maßnahme gegen Devolo-PLC-Modem ein.
Eigene Störspannungsmessungen zeigen, dass die Notchtiefe innerhalb der Amateurfunkbänder lediglich nur 20 dB beträgt. Die Störspannung innerhalb der Amateurfunkbänder weist Werte von > 70 dBµV auf: Messung
Wie hinlänglich bekannt, wird das in das völlig ungeschirmte Hausstromleitungsnetz eingespeiste PLC-Störsignalspektrum von den Stromleitungen frequenzabschnittsweise vollständig als elektromagnetisches Störsignalspektrum abgestrahlt. Das führt bei benachbarten Funkempfängern, die in diesem Frequenzbereich arbeiten, zu erheblichen, bzw. sogar extremen Funkstörungen, die eine Funkkommunikation verunmöglichen.
Die Bundesregierung hat bislang unverständlicher Weise ihre schützende Hand über diese elektromagnetisch höchst störungsproblematische Methode zur Datenübertragung auf ungeschirmten Leitungen gehalten.
Die Elektor-Verlag GmbH sammelt nicht EMV-Gesetz-konforme LED-Leuchtmittel, incl. Netzteilen, um sie erst selbst EMV-technisch zu untersuchen und anschließend an die dafür zuständige Marktüberwachung der BNetzA weiterzuleiten.
Elektor ruft alle Leser und speziell alle Funkamateure dazu auf, verdächtige Exemplare an die
Elektor-Verlag GmbH
Kackertstr. 10
52072 Aachen
zu schicken.
Link zum Elektor-Artikel vom 23.04.2018
„Unsichtbare Umweltverschmutzung scheint kein Thema“
Rundfunkhörer und Funkamateure entsetzt über aktuelles Vorgehen der Regierung
Momentan dreht sich in Deutschland alles um saubere Luft. Doch was ist mit der elektromagnetischen Verschmutzung der Umwelt, die man nicht sofort riecht oder sieht?“, fragt Christian Entsfellner. Der Funkamateur ist im DARC-Vorstand tätig und kennt sich aus mit der aktuellen Gesetzeslage, die ihm große Sorgen bereitet. „Nach Analyse des neuen Gesetzes über die Elektromagnetische Verträglichkeit stellen wir mit Entsetzen fest, dass trotz der Einwände und Stellungnahmen unserer Experten sowie einer Petition und mahnender Briefe hochrangiger Wissenschaftler seitens der Regierung keine klaren Regeln zur Sicherstellung eines EU-richtlinienkonformen Funkschutzes in das Gesetz eingeflossen sind.
Die fortschreitende elektromagnetische Umweltverschmutzung, u.a. auch durch nicht EMV-konforme LED-Lampen, ist zwar nicht sichtbar, aber insbesondere für Radiohörer und Funkamateure deutlich hörbar“, formuliert er zu Recht empört.
Die Funkamateure machen sich schon seit Jahren Sorgen um die funktechnische Nutzbarkeit der elektromagnetischen Umwelt. Nicht nur der Amateurfunkdienst ist bedroht, auch andere funkbasierte Systeme sind betroffen. So entsprechen die Auswirkungen auf den Radioempfang beispielsweise keinesfalls dem Stand der Technik.
Auch der Bayerische Rundfunk kritisiert auf seiner technischen Webseite die zunehmend gestörten DAB+ Aussendungen. Dort heißt es „LED-Lampen sind stromsparende Lichtquellen und finden daher immer breitere Anwendung. Sie sind jedoch häufig auch die Ursache von Funkstörungen, unter anderem bei DAB+ -Programmen. Die EBU (European Broadcasting Union) hat sich dieser Thematik angenommen.“ Quelle: http://www.br.de/unternehmen/inhalt/technik/emv-normung-led-leuchtmittel-100.html.
Die ganze Pressemitteilung lesen Sie hier pdf
Berufungsklage abgewiesen
Die Klage des Nachbarn gegen einen Hildener Funkamateur wegen eines vermeintlichen Zusammenhanges zwischen Schlafstörungen und den während des Sendebetriebs erzeugten elektromagnetischen Feldern der Antennen der Amateurfunkstelle sowie die Forderung des Nachbarn zum Abbau der Antennenanlage wurde am 20.01.2017 vom Landgericht Düsseldorf abgewiesen.
Der Rechtsstreit begann bereits 2009 mit der Klage beim Amtsgericht und zog sich über so viele Jahre und zwei Instanzen hin, weil der vom Richter beauftragte Gutachter ein aus unserer Sicht ungeeignetes Messgerät (Aaronia Spectran NF-5035) verwendete, welches nachgewiesen zu Unrecht für das E-Feld eine BEMFV-Grenzwertüberschreitung anzeigte. Die Vergleichsmessung mit einem kalibrierten EMR-300 des DARC ergab dagegen viel niedrigere, zulässige Messwerte.
Ein zusätzlich beauftragter medizinischer Gutachter bewertete den Kausalzusammenhang zwischen Schlafstörungen und den elektromagnetischen Feldern als nicht klar bewiesen (non liquet), was u. a. zur Ablehnung der Klage in 1. Instanz führte.
Im folgenden Berufungsverfahren wurde die BNetzA mit der Erstellung eines Obergutachtens beauftragt, welches die bereits mit dem EMR-300 ermittelten Werte bestätigte und zur Abweisung der Klage führte. Eine Revision ist nicht zulässig. Der Kläger trägt alle Kosten.
Die anonymisierte Abschrift des Urteils steht für DARC Mitglieder zum Download zur Verfügung: pdf
Berichter: Dr.-Ing. Mario Perkuhn, DJ7UA, Mitglied des AK EMV.
Eröffnungsrede von BNetzA-Präsident Homann zur Wanderausstellung über elektromagnetische Funkstörungen verursachende elektronische Produkte.
Auch als Funkamateure und in den LMK-UKW-Bereichen rundfunkhörende Bürger bedauern wir es ausserordendlich, im höchsten Masse, dass die BNetzA Markaufsicht bisher so gut wie nicht öffentlich sichtbar in Erscheinung getreten ist, bei der Bekämpfung von EMVG-rechtswidrig betriebenen elektrischen Betriebsmitteln. Zu in der Vergangenheit mehrfach an die BNetzA - Marktaufsicht gerichteten Hinweisen des DARC mit Messungen nach EMV-Normenaufbauten gab es bisher keine einzige brauchbare Rückmeldungen bzw. Ergebnise!
Für einen Funkschutz auch im LMK-UKW-Bereich muss die Arbeit der BNetzA-Marktaufsicht in Zukunft wesentlich transparenter gestaltet werden!