Wie es das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Gespräch mit dem RTA am 8. Oktober zugesagt hatte, ist der Frequenzteilbereich 7100 – 7200 kHz ab sofort – d.h. ab dem 16. Dezember 2009 – für die Funkamateure der Zeugnisklasse A mit einer maximalen Leistung von 750 Watt (PEP) nutzbar. Das BMWi hat dies mit der letzten Amtsblattmitteilung Nr. 621/2009 des Jahres veröffentlicht und weist darauf hin, dass Störungen zu vermeiden sind und die maximale Leistung nur dann auszuschöpfen ist, wenn es zur Aufrechterhaltung einer Funkverbindung oder für experimentelle Zwecke als zwingend notwendig erachtet wird.
Die Übergangsregelung zugunsten der Funkamateure und zur Förderung des Experimentierfunkdienstes ist sinnvoll, da die in Kraft getretene Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung die Nutzung des Frequenzbereiches 7100 – 7200 kHz für den Amateurfunkdienst bereits beinhaltete. Die speziellen Bestimmungen über den Amateurfunkdienst, explizit die Amateurfunkverordnung, aber noch angepasst werden müssen. Die Novellierung der Amateurfunkverordnung erfolgt im nächsten Jahr unter Berücksichtigung der Eingaben des RTA als Interessenvertretung der deutschen Funkamateure.