Die Mitglieder genießen also durchaus Versicherungsschutz in dem Sinne, dass sie durch den Haftpflichtversicherer von Schadensersatzansprüchen Dritter freigehalten werden und auch wenn es nötig sein wird, Haftpflichtprozesse für die Versicherten auf Kosten und Risiko des Versicherers (Generali) geführt werden. In den Fällen, in denen zuvor eine vertragliche Haftungsverpflichtung (z.B. im Rahmen eines Antennenvertrages) bestand, wird dagegen eine Zahlung an den Anspruchsteller und Geschädigten erfolgen können. Alle Schadensmeldungen sollten zur Überprüfung bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Die Generali hat inzwischen signalisiert, dass sie jeden Schaden im Einzelfall sorgfältig überprüft. (Bild: DL7AVC)