Dieser Bereich ist den BOS primär zugewiesen.
Mobile Kameras der Rundfunkanstalten und von Agenturen verwenden den gesamten Frequenzbereich 2,32 bis 2,45 GHz ebenfalls. In diesem Frequenzbereich sind zahlreiche Amateurfunkanwendungen, insbesondere ATV, mit sekundären Status gleichfalls zugelassen. Der Vorstand des DARC bittet alle Funkamateure, diese verstärkte Nutzung durch die angeführten Dienste zu berücksichtigen. So bietet es sich möglicherweise an, vorgesehene Wartungsarbeiten an den ATV-Relais in dieser Zeit vorzusehen.