Der Rechtsstreit begann bereits 2009 mit der Klage beim Amtsgericht und zog sich über so viele Jahre und zwei Instanzen hin, weil der vom Richter beauftragte Gutachter ein aus unserer Sicht ungeeignetes Messgerät (Aaronia Spectran NF-5035) verwendete, welches nachgewiesen zu Unrecht für das E-Feld eine BEMFV-Grenzwertüberschreitung anzeigte. Die Vergleichsmessung mit einem kalibrierten EMR-300 des DARC e.V. ergab dagegen viel niedrigere, zulässige Messwerte.
Ein zusätzlich beauftragter medizinischer Gutachter bewertete den Kausalzusammenhang zwischen Schlafstörungen und den elektromagnetischen Feldern als nicht klar bewiesen (non liquet), was u. a. zur Ablehnung der Klage in erster Instanz führte.
Im folgenden Berufungsverfahren wurde die BNetzA mit der Erstellung eines Obergutachtens beauftragt, welches die bereits mit dem EMR-300 ermittelten Werte bestätigte und zur Abweisung der Klage führte. Eine Revision ist nicht zulässig. Der Kläger trägt alle Kosten.
Die anonymisierte Abschrift des Urteils steht auf den Seiten des EMV-Referates unter "Aktuelles" zum Download zur Verfügung http://www.darc.de/der-club/referate/emv/
Quelle: Dr.-Ing. Mario Perkuhn, DJ7UA, Mitglied des AK EMV.