Archiv Detailansicht

BNetzA-Info zu neuen Übertragungsverfahren

Die Bundesnetzagentur hat ein Informationsblatt zu rechtlichen Fragen der Erprobung neuer Übertragungsverfahren im Amateurfunk herausgegeben. Es beschäftigt sich mit der Frage der Codierung, Verschlüsselung und Verschleierung gemäß § 16 Abs. 8 AFuV sowie mit der Frage der Genehmigung über § 16 Abs. 2 AFuV. Beispielsweise ist eine im Rahmen des Übertragungsverfahrens erforderliche Codierung im Amateurfunk zulässig, solange die Inhalte dadurch nicht verschleiert werden.

Die Auffassung der Behörde zur künftigen sinnvollen Nutzung von automatisch arbeitenden digitalen Funkstellen ist weitgehend identisch mit der Einschätzung des Runden Tisches Amateurfunk (RTA). Ein erklärendes Schreiben wird mitsamt dem Infoblatt als Vorstandsinformation unter service.darc.de/voinfo veröffentlicht.

Diese Website nutzt ausschließlich technisch erforderliche Cookies. Wir benutzen keine Cookies, die eine Einwilligung erfordern würden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. X