Mit Schreiben vom 4. April hatte sich die Behörde dafür entschuldigt und bestätigt, dass der Vorsitzende Jochen Hindrichs, DL9KCX, ordnungsgemäß und vollständig seinen Verpflichtungen nach BEMFV nachgekommen ist. In dem Gespräch ging es nun darum, auf der einen Seite Grundsatzfragen zum Anzeigeverfahren zu klären, aber auch einen Erfahrungsaustausch zur gegenwärtigen Praxis des BEMFV-Anzeigeverfahrens zu unternehmen. Die Kernpunkte: Eingangsbestätigung für Abgabe der BEMFV-Anzeige, Anhörung nach UIG, Inhalt der Auskunft gemäß UIG, Rechtsmissbräuchliche Anträge nach UIG, Überprüfung vom Amateurfunkstellen nach BEMFV und Beurteilung der Messwerte. Der vollständige Wortlaut der Vorstandsinformation vom 28. Juni finden Sie auf der Seite service.darc.de/voinfo/vor2007-16.html.