Um die Antragstellung für Amateurfunkzulassungen und Rufzeichenzuteilungen zukünftig auch online zu ermöglichen, wurde mit den Vorbereitungen zur Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) begonnen.
Einen für Amateurfunk weiterhin relevanten Part kann man unter „10. Aktivitäten des Prüf- und Messdienstes“ vermuten, sehen sich doch viele Amateurfunkstationen einem stets höheren Level an elektromagnetischen Störungen gegenüber. Im Berichtszeitraum wurden über 4.000 Störungen vor Ort aufgeklärt. Bei den Messtechnischen Prüfungen im Rahmen der Marktüberwachung ergab sich eine hohe Auffälligkeitsquote der untersuchten Produkte von nahezu 40 %. Der Tätigkeitsbericht kann über die Webseite der Bundesnetzagentur als PDF-Datei unter https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Mediathek/Berichte/2019/TaetigkeitsberichtTK20182019.pdf?__blob=publicationFile&v=7 abgerufen werden.