Die Rechtsauffassung zur Aussetzung von Mitgliederversammlungen, wie sie der DARC e.V. mit seiner Information für die Ortsverbände (OV-Info 2/20) empfohlen hat, wurde nun auch durch Paragraph 5, Artikel 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts- Genossenschaft, Vereins , Stiftungs- und Wohnungseigentumsgesetz zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie“ („Corona-Gesetz“) für alle Vereine in Deutschland bestätigt. Darin werden Vereinen zudem zusätzliche Möglichkeiten zur Durchführung von Mitgliederversammlungen eingeräumt.
Sie könnten während der Corona-Krise grundsätzlich auch online und per schriftlicher Stimmabgabe (Beschlussfassung) im Vorfeld abgehalten werden. Das ist aber aus unterschiedlichen Gründen derzeit weder erforderlich noch sinnvoll. Der Vorstand des DARC e.V. erachtet es daher weiter als sinnvoll, Versammlungen momentan nicht auszurichten und im Herbst neu zu laden. Nähere Informationen im Einzelnen siehe nachfolgende PDF.