Diese gingen augenscheinlich von ungeschirmten, für schnelle Datenübertragung nicht konzipierten Stromleitungen in den mit PLC versorgten Wohngebieten aus. Nach Meinung des österreichischen Amateurfunkverbandes ÖVSV sind die von PLC ausgehenden Störungen unzulässig. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie müsse als oberste Fernmeldebehörde das Telekommunikationsgesetz anwenden, um die störenden Abstrahlungen dieses Internetzuganges abzustellen, so der ÖVSV.