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Forderung nach Kostensenkung

Zum Thema Gebühren in der Verwaltungspraxis für Rufzeichenzuteilungen hat sich der Runde Tisch Amateurfunk an die Bundesnetzagentur und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gewandt. Von mehreren Mitgliedern der RTA-Verbände wurde zuvor berichtet, dass von den Dienststellen der Behörde in verschiedenen Fällen unberechtigt Gebühren für Rufzeichenzuteilungen für den Betrieb von Clubstationen (§ 14 AFuV) als auch fernbedienten und automatisch arbeitenden Amateurfunkstationen (§ 13 AFuV) erhoben werden.

Der vollständige Wortlaut des Schreibens als Beitrag zur Kostensenkung ist als Vorstandsinformation unter service.darc.de/voinfo veröffentlicht.

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