Die wesentlichen Punkte der Überarbeitung sind: Die Aktualisierung auf das neue Immissionsschutzrecht und sich daraus ergebende Konsequenzen, die Möglichkeit der Abweichung vom Bebauungsplan bei nicht beabsichtigter Härte, die Bedeutung der Antennenanlage als untergeordnete Nebenanlage der Wohnung, die optisch negativen Aspekte einer Antennenanlage bzw. deren rechtliche Einordnung und das Vorgehen im Zusammenhang mit Abstandsflächen, auch auf öffentlichem Grund.