Die Genehmigung wird mit voller Zustimmung des Maritime Watch Center erteilt, das für die Nutzung von Frequenzen in diesem Frequenzbereich Vorrang hat. Diese Nutzung unterliegt den gleichen Anforderungen, die für den Frequenzbereich 1810 - 1850 kHz in einer Verordnung festgelegt sind, aber die Post- und Telekommunikationsverwaltung hat die folgenden erhöhten Bedingungen gestellt:
- Die Genehmigung wird nur während der angegebenen internationalen Wettbewerbe erteilt;
- G-Lizenznehmer sind berechtigt, die volle Leistung zu nutzen, bis zu 1 kW; N-Lizenznehmer genießen die gleichen Frequenzrechte, aber die Leistungsbegrenzung basiert auf einem Maximum von 10 W.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte http://www.ira.is/25713-2/. Darüber informiert Tom Kamp, DJ5FL