Von Beruf Rechtsanwalt und Notar, stand er im Juristischen Arbeitskreis des Amateurrats sowie lange Zeit im Satzungsausschuss vor allem für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Amateurfunk in Deutschland zur Verfügung und beriet auch die Vorstände des DARC. Mitte der neunziger Jahre wirkte er als Stabsleiter für Gesetze und Verordnungen. Er ist Mitautor des "Leitfaden zur Amateurfunkgesetzgebung". Er trägt die Goldene Ehrennadel des DARC e.V.