Im Rahmen des "Neuen Rechtsrahmen / Angleichungspaket (Umsetzung des Binnenmarktpakets für Waren) KOM (2011) 765" plant die Europäische Kommission in einem Entwurf unter anderen auch die Änderung der EMV-Direktive. Dabei sind Gründe und Ziele und weitere Teile des neuen Entwurfs aus Sicht des Amateurfunkdienstes durchaus zu begrüßen, als man u.a. die Wertigkeit des CE-Zeichens wieder deutlich verbessern will und die Quote der zu Unrecht auf dem Europäischen Markt befindlichen nicht konformen Betriebsmittel reduzieren will. Dazu würden Verschärfungen für das Inverkehrbringen, für die Marktaufsicht und ein effizienteres Normenkontrollverfahren geschaffen.
Aber neben diesen neutralen oder positiven Veränderungen wird auch versucht die Definition der elektromagnetischen Störung in der Direktive dahingehend zu verändern, dass auch das erwünschte Signal Verursacher einer solchen sein kann. Letzteres entspricht u. E. nicht den Gründen und Zielen des neuen Rechtsrahmens.
Nach bekannt werden des Änderungsentwurfs (KOM (2011) 765, link: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0765:FIN:de:PDF) hat der DARC Maßnahmen ergriffen, um sich für den Beibehalt der alten Definition einzusetzen. Dazu gehören eine Stellungnahme des DARC an die Europäische Kommission, Information von verschiedenen Europäischen Abgeordneten und Information der anderen Europäischen Mitgliedsverbände und der IARU.
Derzeit befinden sich auch noch "veraltete" Texte im Umlauf, die darauf hindeuten, dass der Entwurf der EMV-Direktive einen zweiten, für den Amateurfunkdienst ungünstigen Aspekt enthält. Nach genaueren Recherchen ist dieser Kritikpunkt gegenstandslos; tatsächlich ändert sich im Bereich "Ausnahmeregelung für Bausätze und modifizierte Geräte im Bereich des Amateurfunk" nichts. Die Leser sind gehalten bei weiteren Interesse die zitierte Quelle zu studieren.