Der Vorstand des DARC e.V. empfiehlt keinen Widerspruch gegen den aktuellen Gebührenbescheid der Bundesnetzagentur einzulegen. Aufgrund vermehrter Anfragen in der DARC-Geschäftsstelle weisen wir Sie an dieser Stelle nochmals darauf hin.
Klagen gegen den erteilten Bescheid könnten zwar durchaus erfolgreich sein, da die Ermittlung der Beiträge nicht bis ins letzte Detail nachvollziehbar ist und die spezifische Situation des jeweiligen Bescheidempfängers offenbar nicht berücksichtigt wurde. Dennoch bleiben Unwägbarkeiten hinsichtlich der möglichen Entscheidung des Gerichts, insbesondere, da das Bundesverwaltungsgericht die Erhebung der EMV-Beiträge selbst als zulässig angesehen hat. Das könnte dann u.U. zu einer Abweisung der Klage führen. Das damit verbundene Kostenrisiko für das einzelne Mitglied, das im Einzelfall in seiner Höhe erheblich über die Beiträge selbst hinausgehen kann, schätzt der Vorstand als zu hoch ein.