Der RTA stützt seine Bitte auf § 2 Ziffer 2 des AFuG, da es sich um ein Experimentierfeld im technisch-wissenschaftlichem Rahmen handelt. Die angefragte Duldungsregelung beträfe die Frequenzbereiche 2320 bis 2450 MHz und 5650 bis 5850 MHz. Ein Verschieben auf eine Regelung – so der RTA in seinem Schreiben – im Rahmen der AFuG-Novelle sieht der Runde Tisch Amateurfunk kontraproduktiv, da schon jetzt viele „junge Menschen händeringend auf eine Zugangsmöglichkeit zur digitalen Welt des Hamnets warten“. Den vollständigen Wortlaut des Schreibens finden Sie als Vorstandsinformation auf der DARC-Webseite unter http://www.darc.de/aktuelles/vorstandsinformationen/ .
Das Hamnet basiert auf schnellen Hochgeschwindigkeits-Datenlinks, vorzugsweise im 6-cm-Band auf Amateurfunkfrequenzen. Die Zugänge sind meist im 13-cm-Bereich realisiert. 17 Länder sind bereits am Hamnet angeschlossen.