Archiv Detailansicht

Sonderregelungen auch für unsere Ortsverbände verlängert

Bis zum 31. Dezember 2021 wurden die Sonderregelungen auch für Vereine ohne Einschränkungen verlängert. Dies bedeutet beispielsweise für Mitgliederversammlungen in unseren Ortsverbänden, dass eine rechtmäßig ausgefallene Versammlung nicht später nachgeholt werden muss. Eine spätere reguläre Versammlung reicht aus. Zahlreiche Anfragen dazu erreichten die DARC-Geschäftsstelle.

Was diese Regelung im Einzelnen für den DARC e.V., seine Distrikte und Ortsverbände bedeutet, ob Wahlen und Versammlungen damit grundsätzlich auch 2021 ausgesetzt werden können oder wie richtig zu verfahren ist, um bestandskräftige Abstimmungen zu erreichen, wird Gegenstand einer weiteren Information sein. Darüber informiert Bertram Heßler, DG2FDE, im Auftrag des DARC-Vorstandes.

In der OV-Info Nr. 10 wurden die Ortsverbände über diese Verlängerung informiert. Sie können die Information nach Eingabe Ihrer Zugangsdaten unter folgendem Link herunterladen: https://www.darc.de/nachrichten/information-fuer-ortsverbaende.

Diese Website nutzt ausschließlich technisch erforderliche Cookies. Wir benutzen keine Cookies, die eine Einwilligung erfordern würden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. X