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SSB und AM auf 40 Kanälen freigegeben

(25.05.2005/js) Seit 17.5. sind im CB-Funk die Kanäle 1 bis 40 zusätzlich für SSB und AM freigegeben. Auf den Kanälen 40 und 41 ist nun auch Datenfunk erlaubt. Weiterhin ist bei unbemannten, automatisch arbeitenden Datenfunkstationen wie Mailboxen oder Digipeatern künftig auch Name und Wohnanschrift des Verantwortlichen zu übermitteln. Dies erfolgt zusätzlich zur „telefonischen oder sonstigen Erreichbarkeit“ und muss zu Beginn der Verbindung erfolgen. Die Änderungen gehen aus der Verfügung 37 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hervor. Quelle: www.funkmagazin.de/cb-neu.pdf

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