Sie betragen für das Jahr 2006 20,81 Euro (3,41 Euro TKG-Beitrag und 17,40 Euro EMV-Beitrag) und für das Jahr 2007 22,71 Euro (6,55 Euro TKG-Beitrag, 16,16 Euro EMVG-Beitrag). Im Hinblick auf die jetzt anstehende Forderung der BNetzA bei den Funkamateuren ergibt sich also ein Gesamtbetrag von 43,53 Euro.
Grundlage für diese Beitragssätze ist die "Dritte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung", die am 19. November 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Die Höhe der Frequenznutzungs- und der EMVG-Beiträge muss vom BMWi für jedes Jahr neu ermittelt und in der Frequenzschutzbeitragsverordnung festgelegt werden. Verwaltungsgerichte hatten in der Vergangenheit mehrfach Beitragsbescheide aufgehoben, weil die Bemessung der Beitragshöhe in der zugrunde liegenden Beitragsverordnung fehlerhaft war. Der DARC weist darauf hin, dass die Funkamateure entsprechende Beitragsforderungen erst bezahlen müssen, nachdem die Beitragsbescheide von der Bundesnetzagentur zugestellt worden sind.