Ein vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vorgelegter Entwurf zur Novellierung der BEMFV stellt Verbesserungen für den Amateurfunkdienst in Aussicht. Darüber hat der DARC-Vorstand in seiner 13. Vorstandsinformation berichtet. Eine erste Durchsicht ergibt demnach, dass im Entwurf keine für den Amateurfunk schädlichen Änderungen enthalten sind. Zudem ist in der Vorstandsinfo zu lesen, dass sich die Situation um die Herzschrittmachergrenzwerte erheblich verbessere, „was eine deutliche Entlastung für viele Funkamateure mit sich bringen wird.“
Eine Auflistung der wesentlichen Änderungen aus Sicht des Amateurfunkdienstes können Sie in der aktuellen Vorstandsinformation nachlesen. Im Anhang finden Sie dort auch den Referentenentwurf zur Änderung der "Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren" im Rahmen der Verbändeanhörung. Bis 14. November wird der RTA dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eine Stellungnahme zusenden. Der DARC e.V. wird sich als Mitgliedsverband des RTA daran maßgeblich beteiligen.
Alle Vorstandsinformationen finden Sie unter www.darc.de/mitglieder/aktuelles/vorstandsinformationen/. Dafür müssen Sie sich allerdings vorab als DARC-Mitglied auf der Webseite eingeloggt haben.