Darüber informiert Rechtsanwalt Michael Riedel, DG2KAR. Die Gründe ergeben sich aus einem Urteil vom 3. März. Auf die weitergehenden Begründungen der beiden Funkamateure, dass die Erhebung der Beiträge rechtswidrig sei, weil die zuständige Behörde keine bzw. keine adäquaten Tätigkeiten zum Schutz ihrer Teilnahme am Amateurfunkdienst und zum Schutz des Amateurfunkdienstes entfaltet, brauchte das Gericht aufgrund der überzeugenden und das Urteil tragenden übrigen Gründe nicht weiter einzugehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Über die Klage der Funkamateure gegen die EMVG-Beitragsbescheide wird das Gericht demnächst entscheiden.